Bedarfsausweis für Mischgebäude in Bayern

Wohnung über dem Gasthof, Kanzlei im Erdgeschoss, Werkstatt mit Altenteil: Sie schicken, was Sie haben, wir erledigen den Rest. Bis 31.12.2026 beide Ausweise im Paket für 899 EUR.

Ein Mischgebäude verbindet Wohnen und Gewerbe unter einem Dach. Bis 31.12.2026 stellen wir dafür zwei Bedarfsausweise aus, einen für den Wohnteil und einen für den Nichtwohnteil, im Paket für 899 EUR statt 1.298 EUR einzeln. Ab 1. Januar 2027 genügt ein einziger Bedarfsausweis, in Zonen gerechnet, wie beim Nichtwohngebäude. Alles läuft digital, per Telefon und mit Unterlagen oder Fotos von Ihnen, ohne Vor-Ort-Termin.

Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 2026

Altbau-Eckhaus mit Ladengeschäft und Wohnungen in der Münchner Maxvorstadt
Paket Mischgebäude bis 31.12.2026
Nichtwohnteil
Bedarfsausweis
Wohnteil
Bedarfsausweis
Einzeln
1.298 €
Lieferung
24 Stunden

899 €für beide

  • 24 hbis zum fertigen Ausweis nach vollständigen Unterlagen
  • 899 €Festpreis Nichtwohngebäude, inklusive Vorprüfung
  • 0Vor-Ort-Termine, alles per Telefon und E-Mail
  • Seit 2018erstellen wir Energieausweise, jeden mit DIBt-Registriernummer

01 Gut zu wissen

Wann ist mein Haus in Bayern ein Mischgebäude?

Ein Haus ist ein Mischgebäude, wenn ein Teil der Fläche zum Wohnen dient und ein anderer Teil gewerblich genutzt wird. Der Maßstab ist die Nutzfläche, nicht der Eindruck von der Straße.

In Bayern ist das häufiger, als man denkt. Der Wirt wohnt über der Gaststube. Die Bäckerin hat die Backstube im Erdgeschoss und die Familienwohnung darüber. Der Steuerberater sitzt im Parterre eines Altstadthauses, in den Stockwerken darüber leben Mieter. Auf dem Land kommt der Hof mit Hofladen und Ferienwohnungen dazu, in der Stadt das Geschäftshaus mit Wohnungen im Obergeschoss.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) verlangt bis 31.12.2026 eine Trennung, wenn der gewerbliche Anteil erheblich ist und sich Nutzung und Anlagentechnik wesentlich unterscheiden. Was „erheblich“ heißt, klären wir im nächsten Abschnitt. Ob Ihr Haus dazugehört, sagen wir Ihnen in der kostenlosen Vorprüfung, meist nach einem kurzen Telefonat und zwei, drei Fotos.

Bei Gasthöfen und Pensionen kommt es auf den Einzelfall an: Die Gästezimmer zählen zur gewerblichen Nutzung, die private Inhaberwohnung zum Wohnteil. Beide Bereiche sind in der Praxis meist eng verwoben, etwa über einen gemeinsamen Heizkessel.

02 Gut zu wissen

Ab wann ist der gewerbliche Anteil „nicht unerheblich“?

Bis 31.12.2026 gilt als Faustregel: Liegt der gewerbliche Anteil über 10 % der Gesamtnutzfläche, ist er nicht mehr unerheblich. Dann reicht ein einziger Wohnausweis für das Haus nicht mehr aus.

Ein Rechenbeispiel: Ein Haus mit 400 m² Nutzfläche hat im Erdgeschoss ein 60 m² großes Ladenlokal. Das sind 15 %. Der Laden zählt, das Haus ist ein Mischgebäude. Dient dagegen nur ein 25 m² großes Arbeitszimmer mit Kundenverkehr dem Gewerbe, liegen Sie bei gut 6 %. Das ist in der Regel kein Mischgebäude im Sinne der Trennungsregel.

Grenzfälle gibt es: Eine Ferienwohnung im Allgäu, die nur einige Wochen im Jahr vermietet wird, ist etwas anderes als ein Pensionszimmertrakt mit eigener Rezeption. Eine Arztpraxis im Haus zählt als Nichtwohnnutzung, ein Homeoffice meist nicht.

Sie müssen die Prozente nicht selbst ausrechnen. Schicken Sie uns die Grundrisse oder eine Skizze mit Nutzungen je Raum. Wir ermitteln die Anteile und nennen Ihnen vorab, welche Lösung gilt.

Wichtig ist die Grundlage der Rechnung: Gezählt wird die Nutzfläche je Nutzung, nicht die Zahl der Türen. Ein kleiner Laden in einem großen Haus kann unter der Schwelle bleiben, ein Lagerraum für den Betrieb kann sie überschreiten. Auch Nebenräume wie Kühlräume oder Büros gehören dazu.

03 Gut zu wissen

Was gilt bis 31.12.2026: zwei Ausweise oder einer?

Bis zum 31.12.2026 gilt: zwei Ausweise. Bei erheblichem Gewerbeanteil wird der Energieausweis für die Gebäudeteile getrennt ausgestellt (§ 79 Abs. 2 GModG), also ein Bedarfsausweis für den Wohnteil und einer für den Nichtwohnteil.

Für Nichtwohngebäude haben Sie heute formal die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Wir empfehlen bei Gewerbe den Bedarfsausweis: Er ist unabhängig vom Verhalten der Nutzer, berücksichtigt Leerstand und Saisonbetrieb nicht als Verzerrung und liefert Modernisierungsempfehlungen. Beim Wohnteil stellen wir ohnehin immer einen Bedarfsausweis aus.

Unser Angebot: Beide Ausweise zusammen kosten im Paket 899 EUR statt 1.298 EUR einzeln. Das ist der Preis eines Nichtwohnausweises, der Wohnausweis kommt ohne Aufpreis dazu. Der Preis ist ein Endpreis, wir sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG und weisen keine Umsatzsteuer aus.

Wichtig für die Planung: Beide Ausweise sind 10 Jahre gültig. Ein Paar, das 2026 ausgestellt wird, müssen Sie nach dem Jahreswechsel nicht ersetzen.

Der zweite Vorteil des Pakets: Sie bekommen für beide Teile dieselben Ansprechpartner und dieselbe Datengrundlage. Das spart Rückfragen, weil Heizung, Warmwasser und Gebäudehülle nur einmal erfasst werden müssen und in beide Ausweise einfließen.

Typische Mischgebäude

  1. Gasthof mit Fremdenzimmern in Oberbayern

    Ein Gasthof im Chiemgau mit Gaststube und Küche im Erdgeschoss, zwölf Gästezimmern im ersten Stock und einer Inhaberwohnung im Dach. Der gewerbliche Anteil liegt deutlich über 10 %. Bis Ende 2026 sind es zwei Ausweise im Paket, ab 2027 ein Bedarfsausweis mit Zonen für Gastraum, Küche und Beherbergung. Typisch für viele Betriebe in den Alpen- und Seenregionen.

  2. Bürohaus mit Wohnungen in München

    Ein Gründerzeithaus in einem Münchner Stadtviertel: Im Erdgeschoss und ersten Stock eine Agentur, darüber vier vermietete Wohnungen. Hier entscheidet die Aufteilung der Nutzflächen, ob das Gewerbe erheblich ist. Mit Grundrissen klären wir das in der Vorprüfung, bevor Sie bestellen.

  3. Produktionshalle mit Verwalterhaus in Mittelfranken

    Eine Halle eines Zulieferbetriebs bei Nürnberg, an deren Stirnseite in den 1970er Jahren ein Wohnhaus für den Betriebsleiter angebaut wurde. Zwei Nutzungen, zwei Heizsysteme, verschiedene Baujahre. Das ist der klassische Fall für getrennte Ausweise bis 2026. Das Verwalterhaus wird als eigener Wohnteil erfasst, die Halle als Nichtwohnteil mit Produktionszone.

  4. Brauerei mit Brauereigaststätte und Wohnteil in Niederbayern

    Ein gewachsener Familienbetrieb: Sudhaus, Lager, Schankraum und die Wohnung der Inhaberfamilie unter einem Dach. Produktion, Gastronomie und Wohnen haben unterschiedliche Temperaturen und Betriebszeiten. Genau deshalb braucht ein Bedarfsausweis hier die saubere Zonierung.

  5. Geschäftshaus in einer denkmalgeschützten Altstadt

    Ein Haus in der Altstadt von Bamberg oder Regensburg mit Laden im Erdgeschoss und Wohnungen darüber. Ab 2027 entfällt die Denkmal-Ausnahme für den Energieausweis. Wer ein Baudenkmal verkauft oder neu vermietet, braucht dann einen Ausweis. Wir rechnen mit der vorhandenen Substanz.

Festpreise

Was es kostet

Bis 31.12.2026: zwei Ausweise im Paket

Mischgebäude

899 € statt 1.298 €

  • Kostenlose Vorprüfung mit Proberechnung
  • Bedarfsausweis nach DIN V 18599
  • Zonierung, bis zu 4 Nutzungszonen inklusive
  • Modernisierungsempfehlungen
  • DIBt-Registriernummer, 10 Jahre gültig
  • Lieferung in 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen
Kostenlos vorprüfen lassen

Alle Festpreise

Nichtwohngebäudeinklusive bis zu 4 Nutzungszonen
899 €
Mischgebäudebis 31.12.2026 zwei Ausweise zum Paketpreis
1.298 €899 €
EinfamilienhausWohngebäude mit einer Wohneinheit
299 €
Mehrfamilienhausab zwei Wohneinheiten
399 €
Kostenlose Vorprüfungvor jeder Bestellung
0 €

Alle Preise sind Endpreise. Kleinunternehmer nach § 19 UStG, keine Umsatzsteuer. Bei sehr großen oder komplexen Gebäuden nennt die Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis.

Preise im Detail

04 Gut zu wissen

Was ändert sich für Mischgebäude ab 1. Januar 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es ein neues Energieausweisrecht, und für Mischgebäude wird es einfacher: ein einziger Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet.

Die Grundlage ist § 20 Abs. 2 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung. Dienen nicht unerhebliche Teile der Nutzfläche wesentlich anderen Zwecken als Wohnen und unterscheidet sich die Technik wesentlich, wird das Gebäude nach DIN/TS 18599:2025-10 in Zonen unterteilt. Das ist dieselbe Logik wie beim Nichtwohngebäude. Ein Verbrauchsausweis ist dann ausgeschlossen, weil er nur noch für Gebäude zulässig ist, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.

Welche Skala auf dem Ausweis steht, folgt aus der überwiegenden Nutzung: Überwiegt das Wohnen, gilt A+ bis H, überwiegt das Gewerbe, gilt A bis G. Bei Nichtwohngebäuden sind erstmals Effizienzklassen vorgesehen.

Zwei Dinge ändern sich nicht: Ihr 2026 ausgestelltes Ausweispaar bleibt 10 Jahre gültig, und Sie müssen nichts umschreiben lassen. Die amtlichen Muster für die neuen Ausweise stehen noch aus. Wir beobachten das und passen unsere Ausweise an, sobald sie veröffentlicht sind.

Für Eigentümer heißt das: Wer 2026 ohnehin verkaufen, vermieten oder verlängern will, kann zwischen zwei Wegen wählen. Mit dem Paket sind Sie sofort auf der sicheren Seite, und ein Ausweis, der 2026 ausgestellt wird, bleibt 10 Jahre gültig.

05 Gut zu wissen

Welche Mischgebäude sind in Bayern besonders typisch?

Bayern hat eine eigene Mischung aus Tradition und Technik, und das spiegelt sich in den Gebäuden.

In den Alpen- und Seenregionen sind es Gasthöfe, Pensionen und Hotels garni mit Inhaberwohnung, oft mit Ferienwohnungen im Dachgeschoss. Im Großraum München kommen Büro- und Praxishäuser mit Wohnungen in den oberen Etagen hinzu, dazu Gewerbehöfe, in denen Handwerker über der Werkstatt wohnen. Rund um Ingolstadt, Regensburg und Nürnberg finden sich Zulieferbetriebe und Hallen, an die ein Verwalterhaus oder Altenteil angebaut wurde.

Brauereien und Lebensmittelbetriebe, vom Gutshof bis zur Metzgerei, haben oft Wohnräume, Verkaufsraum und Produktion in einem gewachsenen Gebäude. In den denkmalreichen Altstädten, etwa in Regensburg, Bamberg oder Rothenburg, sitzen Läden und Kanzleien unter Wohnungen in Häusern, deren Bausubstanz Jahrhunderte alt ist.

Gerade bei Altbauten ist ein Bedarfsausweis klar im Vorteil. Er rechnet mit Bauteilen und Anlagentechnik und nicht mit Abrechnungen, in denen sich mal ein leerer Winter, mal ein Stammtisch-Umbau spiegelt.

Typisch für Bayern ist außerdem der Mix aus Bauzeiten: Ein Gasthof aus dem 19. Jahrhundert, ein Anbau aus den 1960ern und eine Wärmepumpe aus jüngerer Zeit sind in einem Gebäude keine Seltenheit. Alle Teile fließen in die Berechnung ein.

06 Gut zu wissen

Welche Unterlagen brauchen Sie und wie läuft es ab?

Sie schicken, was Sie haben, wir erledigen den Rest. Mehr braucht es nicht, auch nicht für ein Haus, bei dem niemand mehr genau weiß, was wann angebaut wurde.

Hilfreich sind Grundrisse oder Bauzeichnungen, notfalls eine Handskizze, die Angabe der Baujahre von Haus und Anbauten, ein Foto vom Typenschild der Heizung und Fotos der Fassade, der Fenster und des Dachs. Wenn Sie wissen, welche Räume gewerblich und welche privat genutzt werden, nennen Sie es kurz am Telefon. Fehlt etwas, fragen wir gezielt nach.

Der Ablauf: Erst die kostenlose Vorprüfung. Wir sagen Ihnen, ob Ihr Haus ein Mischgebäude ist, wo Ihr Haus beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und was noch fehlt. Dann bestellen Sie. Innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen liefern wir die Ausweise, jeweils mit DIBt-Registriernummer. Alles läuft per Telefon, E-Mail und Foto, ohne Vor-Ort-Termin.

Sollte das Ergebnis nicht Ihren Erwartungen entsprechen, greift unsere Geld-zurück-Garantie. Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp: 0152 060 777 67.

Ein Hinweis für Betriebe mit Kundenverkehr und Aushang: Ob ein Aushang nötig ist, hängt von Fläche und Publikumsverkehr ab. Das prüfen wir mit, sobald Sie uns die Nutzung beschrieben haben.

Rechtslage

Was gilt heute, was ab 2027?

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Das neue Energieausweisrecht gilt ab 1. Januar 2027.

Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz), neues Energieausweisrecht nach BGBl. 2026 I Nr. 226, Artikel 2.
Themabis 31.12.2026ab 01.01.2027
AnlassVerkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing (§ 80 GModG); Aushang bei starkem Publikumsverkehrzusätzlich bei Verlängerung von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen
AusweisartWahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisnur noch Bedarfsausweis (energetische Bilanzierung nach § 81)
Effizienzklassekeine Klasse für Nichtwohngebäudeneu: A bis G nach dem Verhältnis zum Referenzgebäude
Mischgebäudezwei Ausweise: Wohnteil und Nichtwohnteilein Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet
Baudenkmälervom Ausweis ausgenommenAusnahme entfällt, Ausweis nötig
BerechnungsnormDIN V 18599:2018-09DIN/TS 18599:2025-10
Gültigkeit10 Jahre ab Ausstellung2026 ausgestellte Ausweise bleiben 10 Jahre gültig

Ablauf

Drei Schritte. Kein Termin am Gebäude.

  1. 1

    Unterlagen schicken

    Pläne, Baubeschreibung, Fotos der Heizung, was Sie haben. Per E-Mail oder WhatsApp. Was fehlt, klären wir am Telefon.

  2. 2

    Kostenlose Vorprüfung

    Wir rechnen vorab und sagen Ihnen, wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt, was der Ausweis kostet und was er für Sie bedeutet.

  3. 3

    Ausweis in 24 Stunden

    Nach Ihrem Go und vollständigen Unterlagen erhalten Sie den Bedarfsausweis mit DIBt-Registriernummer als PDF.

Kundenstimmen

Was Kunden uns schreiben

„Besten Dank für die zügige Bearbeitung und die blitzschnelle Zusendung.“
★★★★★ Brune Immobilien, Brune Immobilien, Bremerhaven
  • „Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung und Zusendung des Energieausweises.“
    Horst Siemers, Degen + Siemers, Deutschland
  • „Vielen Dank für den Bedarfsausweis der auch recht gut ausgefallen ist. Mir hat die Zusammenarbeit gut gefallen und ich werde ab jetzt alle Energieausweise über Sie anfertigen lassen.“
    Malte van Mark, van Mark Immobilien, Weener
  • „Ich empfehle Sie sehr gerne, da Sie so unkompliziert sind und Sie so zügig bearbeiten!!!“
    Ilona Bleicher, HUG Immobilien, Hannover

Auszüge aus E-Mails unserer Kundinnen und Kunden, unverändert übernommen.

Häufige Fragen

Fragen zu Mischgebäude

Was kostet der Energieausweis für ein Mischgebäude in Bayern?

Bis 31.12.2026 stellen wir beide Ausweise, Wohnteil und Nichtwohnteil, im Paket für 899 EUR aus. Einzeln wären es 1.298 EUR. Der Preis ist ein Endpreis, wir sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Bei sehr großen oder komplexen Gebäuden nennt die kostenlose Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis.

Brauche ich bei einer Wohnung über dem Laden wirklich zwei Ausweise?

Bis 31.12.2026 ja, wenn der gewerbliche Anteil erheblich ist, also über 10 % der Gesamtnutzfläche liegt und sich Nutzung und Technik wesentlich unterscheiden. Ab 1. Januar 2027 reicht ein Bedarfsausweis mit Zonen. Ob Ihr Haus über der Grenze liegt, klären wir in der kostenlosen Vorprüfung. Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie bestellen. Die Vorprüfung verpflichtet Sie zu nichts.

Muss ich meine Ausweise ab 2027 neu machen lassen?

Nein. Ein 2026 ausgestelltes Ausweispaar bleibt 10 Jahre gültig, es gibt keine Austauschpflicht. Das neue Energieausweisrecht gilt für Ausweise, die ab dem 1. Januar 2027 ausgestellt werden. Sie sollten nur wissen, dass ab 2027 für neue Ausweise Mischgebäude in Zonen gerechnet werden und die Skala von der überwiegenden Nutzung abhängt.

Kann ich bei einem Mischgebäude einen Verbrauchsausweis nehmen?

Für den Nichtwohnteil ist das bis 31.12.2026 rechtlich möglich, wir empfehlen bei Gewerbe aber den Bedarfsausweis. Der Wohnteil bekommt bei uns immer einen Bedarfsausweis. Ab 2027 ist der Verbrauchsausweis nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, ein Mischgebäude braucht dann einen Bedarfsausweis.

Wann brauche ich den Energieausweis für mein Gasthaus oder Geschäftshaus?

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung ein Ausweis vorliegen, nach Vertragsschluss wird er übergeben. Ab 2027 gilt das auch bei der Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags. Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder bis 10.000 EUR.

Gilt die Ausweispflicht auch für denkmalgeschützte Häuser?

Bis 31.12.2026 sind Baudenkmäler vom Energieausweis ausgenommen. Ab 1. Januar 2027 entfällt diese Ausnahme: Auch Baudenkmäler brauchen dann bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung einen Ausweis. Für viele Altstadthäuser in Bayern ist das neu.

Muss jemand von Ihnen zu mir kommen oder das Haus ansehen?

Nein. Wir arbeiten ohne Vor-Ort-Termin. Grundrisse, Baujahre, Heizungsangaben und Fotos bekommen wir von Ihnen, offene Fragen klären wir telefonisch. Ihre Interessenten dürfen das Haus natürlich besichtigen, dafür liegt der Ausweis dann bereit.

Wie schnell habe ich die Ausweise?

Innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen. Vorab prüfen wir kostenlos, wo das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und was noch fehlt. Mehr zu Ablauf und Kosten finden Sie unter /bedarfsausweis-kosten/ und /kostenlose-vorpruefung/.

Ihr Bedarfsausweis. Morgen fertig.

Schicken Sie uns, was Sie zum Gebäude haben. Wir prüfen kostenlos vorab, nennen den Festpreis und liefern den Ausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.

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