Energieausweis für Wohngebäude in Bayern: immer als Bedarfsausweis

Vom Austragshaus im Allgäu bis zum Mehrfamilienhaus in Nürnberg: Festpreis 299 € (Einfamilienhaus) oder 399 € (Mehrfamilienhaus), digital und mit Registriernummer.

Für Wohngebäude in Bayern stellen wir ausschließlich Bedarfsausweise aus: Einfamilienhaus 299 €, Mehrfamilienhaus 399 €, jeweils Endpreis, mit DIBt-Registriernummer und 10 Jahren Gültigkeit. Sie schicken Baujahr, Wohnfläche und ein paar Fotos der Heizung, wir rechnen die beste fachlich vertretbare Variante und liefern innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen. Alles läuft per Telefon, E-Mail und WhatsApp, ohne Vor-Ort-Termin.

Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 2026

Einfamilienhäuser mit Satteldach und Holzbalkonen in einem Ort im Voralpenland
Festpreis Bedarfsausweis Wohngebäude
Einfamilienhaus
299 €
Mehrfamilienhaus
399 €
Lieferung
24 Stunden
Gültig
10 Jahre
  • 24 hbis zum fertigen Ausweis nach vollständigen Unterlagen
  • 899 €Festpreis Nichtwohngebäude, inklusive Vorprüfung
  • 0Vor-Ort-Termine, alles per Telefon und E-Mail
  • Seit 2018erstellen wir Energieausweise, jeden mit DIBt-Registriernummer

01 Gut zu wissen

Warum empfehlen wir bei Wohngebäuden immer den Bedarfsausweis?

Weil er das Haus bewertet und nicht die Menschen, die darin wohnen. Ein Verbrauchsausweis zeigt, was die Vorbesitzer geheizt haben, ob im Winter das Ferienzimmer leer stand oder der Kachelofen mitlief. Ein Käufer in Rosenheim oder Bamberg liest daraus nicht, wie gut Dach, Fenster und Heizung wirklich sind.

Der Bedarfsausweis rechnet das Gebäude selbst: Hülle, Anlagentechnik, Wohnfläche. Das Ergebnis ist vergleichbar, nutzerunabhängig und enthält Modernisierungsempfehlungen, auf die sich ein Gespräch mit Käufer, Mieter oder Handwerker stützen lässt.

Die Rechtslage lässt Ihnen heute mehr Spielraum, als wir nutzen. Bis 31.12.2026 gilt nach § 80 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz): Bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohnungen und Bauantrag vor dem 01.11.1977, die das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 nicht erreichen, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Das trifft in Bayern viele Häuser, vom Siedlungshaus der Nachkriegszeit bis zum Bauernhaus im Chiemgau. Bei jüngeren Gebäuden haben Sie die Wahl. Unsere Linie bleibt gleich: Wohngebäude bekommen bei uns immer einen Bedarfsausweis.

02 Gut zu wissen

Was bedeutet die Best-Case-Berechnung für Ihr Haus?

Sie bedeutet: Wir setzen jeden Wert an, den die Berechnungsregeln und Ihre Unterlagen hergeben, und nehmen im Zweifel die günstigere, fachlich vertretbare Variante. Ein Bedarfsausweis darf konservativ rechnen, muss es aber nicht übertreiben.

Ein Beispiel aus der Praxis eines bayerischen Bestandshauses: Ein Einfamilienhaus aus den 1960ern im Landkreis Landshut hat vor einigen Jahren neue Fenster und einen Brennwertkessel bekommen. Fehlen die Belege, fällt die Berechnung pauschal schlechter aus. Reichen Sie Rechnung, Typenschild-Foto oder einen Hinweis auf das Einbaujahr nach, fließt der tatsächliche Stand ein. Der Unterschied kann eine ganze Effizienzklasse ausmachen.

Vor der Bestellung sagen wir Ihnen in der kostenlosen Vorprüfung, welche Klasse realistisch ist und welche Angabe noch fehlt. Dann bestellen Sie mit Gewissheit, nicht mit einer Hoffnung. Die Skala für Wohngebäude reicht von A+ bis H und bleibt auch ab 01.01.2027 bestehen. Der Wert wird als Endenergie in kWh pro Quadratmeter und Jahr ausgewiesen.

03 Gut zu wissen

Was kostet der Bedarfsausweis für Einfamilienhaus und Mehrfamilienhaus?

Ein Einfamilienhaus kostet 299 €, ein Mehrfamilienhaus 399 €. Das sind Endpreise: Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus, es kommt nichts dazu.

Was zählt als Mehrfamilienhaus? Alles mit mehr als einer Wohnung. Ein Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung, wie es in Mittelfranken und Niederbayern oft vorkommt, rechnet deshalb zum Mehrfamilienhaus-Preis. Ein klassisches Einfamilienhaus mit einer Wohneinheit bleibt bei 299 €.

Im Preis stehen die Berechnung, die Modernisierungsempfehlungen, die Registrierung beim DIBt und 10 Jahre Gültigkeit. Wer eine Geld-zurück-Garantie erwartet, bekommt sie: Wenn der Ausweis nicht trägt, was wir zugesagt haben, erstatten wir.

Haben Sie neben der Wohnung auch einen Laden, ein Büro oder Ferienzimmer im Haus, ist das ein Mischgebäude. Dafür gibt es ein eigenes Paket, siehe Mischgebäude. Gewerbliche Objekte finden Sie unter Nichtwohngebäude.

Festpreise

Was es kostet

Festpreis

Bedarfsausweis Einfamilienhaus

299 €

  • Bedarfsausweis nach Gebäudesubstanz, unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Best-Case-Berechnung mit allem, was Ihr Haus hergibt
  • Modernisierungsempfehlungen
  • DIBt-Registriernummer, 10 Jahre gültig
  • Lieferung als PDF in 24 Stunden
Jetzt bestellen

Alle Festpreise

Nichtwohngebäudeinklusive bis zu 4 Nutzungszonen
899 €
Mischgebäudebis 31.12.2026 zwei Ausweise zum Paketpreis
1.298 €899 €
EinfamilienhausWohngebäude mit einer Wohneinheit
299 €
Mehrfamilienhausab zwei Wohneinheiten
399 €
Kostenlose Vorprüfungvor jeder Bestellung
0 €

Alle Preise sind Endpreise. Kleinunternehmer nach § 19 UStG, keine Umsatzsteuer. Bei sehr großen oder komplexen Gebäuden nennt die Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis.

Preise im Detail

04 Gut zu wissen

Welche Unterlagen brauchen wir für den Bedarfsausweis?

Wenig. Entscheidend sind Baujahr, beheizte Wohnfläche, Zahl der Wohnungen, Art der Heizung und der Zustand von Dach, Außenwänden, Fenstern und Kellerdecke. Dazu reichen meist Fotos mit dem Handy: Heizkessel samt Typenschild, Fassade von außen, ein Fenster mit Blick auf Rahmen und Verglasung, der Dachboden.

Hilfreich, aber kein Muss: Baupläne, ein Grundriss, Rechnungen von Fensterbau oder Heizungstausch, ein alter Energieausweis. In Bayern liegen solche Unterlagen oft beim Landratsamt oder im Familienarchiv. Fehlt etwas, fragen wir telefonisch nach, statt zu raten. Fotos und Antworten kommen vom Eigentümer oder Makler, wir erfassen alles digital. Einen Vor-Ort-Termin gibt es nicht.

Sind die Unterlagen vollständig, liefern wir innerhalb von 24 Stunden. Mehr zur Liste steht im Ratgeber Checkliste Unterlagen, die Berechnung selbst können Sie im Rechner vorab abschätzen.

05 Gut zu wissen

Welche Rechtslage gilt bis Ende 2026 und ab dem 1. Januar 2027?

Ein Energieausweis ist bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und nach Vertragsschluss zu übergeben. Das gilt unabhängig vom Baujahr. Wer ohne gültigen Ausweis vermietet oder verkauft, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €. Ein Ausweis gilt 10 Jahre.

Bis 31.12.2026 gilt die heutige Fassung des § 80 GModG samt Wahlfreiheit zwischen Bedarf und Verbrauch (außer bei der 1977er-Regel). Ab 01.01.2027 gilt das neue Energieausweisrecht. Für Wohngebäude ändert sich weniger, als manche Anzeige behauptet: Die Klassen A+ bis H bleiben. Der Verbrauchsausweis ist nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen, und stützt sich auf zwei Jahre Verbrauchsdaten. Ein Bedarfsausweis bleibt in jedem Fall möglich und ist unsere Empfehlung.

Neu ab 2027: Die Ausnahme für Baudenkmäler entfällt. Auch ein denkmalgeschütztes Bürgerhaus in der Altstadt von Bamberg, Regensburg oder Landshut braucht dann bei Verkauf oder Vermietung einen Ausweis. Und die Pflicht zur Vorlage gilt auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags. Ausweise, die Sie 2026 erhalten, bleiben 10 Jahre gültig, es gibt keine Austauschpflicht. Wer jetzt verkauft oder vermietet, muss also nicht auf 2027 warten.

Rechtslage

Was gilt heute, was ab 2027?

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Das neue Energieausweisrecht gilt ab 1. Januar 2027.

Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz), neues Energieausweisrecht nach BGBl. 2026 I Nr. 226, Artikel 2.
Themabis 31.12.2026ab 01.01.2027
AnlassVerkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing (§ 80 GModG)zusätzlich bei Verlängerung von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen
AusweisartBedarfsausweis Pflicht bei bis zu 4 Wohnungen und Bauantrag vor 01.11.1977 ohne Wärmeschutz-Niveau 1977, sonst WahlWahl zwischen Bedarf und Verbrauch, Verbrauch nur noch für reine Wohngebäude
EffizienzklassenA+ bis H nach EndenergieA+ bis H bleibt
Gültigkeit10 Jahre ab Ausstellung10 Jahre, alte Ausweise bleiben gültig
FormPapier oder PDFdigital in maschinenlesbarem Format

Ablauf

Drei Schritte. Kein Termin am Gebäude.

  1. 1

    Unterlagen schicken

    Pläne, Baubeschreibung, Fotos der Heizung, was Sie haben. Per E-Mail oder WhatsApp. Was fehlt, klären wir am Telefon.

  2. 2

    Kostenlose Vorprüfung

    Wir rechnen vorab und sagen Ihnen, wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt, was der Ausweis kostet und was er für Sie bedeutet.

  3. 3

    Ausweis in 24 Stunden

    Nach Ihrem Go und vollständigen Unterlagen erhalten Sie den Bedarfsausweis mit DIBt-Registriernummer als PDF.

Kundenstimmen

Was Kunden uns schreiben

„Vielen Dank für die schnelle Erstellung und den Verzicht auf KI bei der Formulierung der Mail 😊“
★★★★★ Michael Borowsky, Norddeutsche Immobilien, Uetersen
  • „Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Sehr erfreulich, dass die Erstellung so schnell vorangeht.“
    Brune Immobilien, Brune Immobilien, Bremerhaven
  • „Die neue Seite gefällt mir gut. Sie ist sehr intuitiv und informativ gestaltet. Der Auftritt ist sehr gelungen.“
    Kamil Kaznowski, JUNG & WEISE Immobilienmakler, Deutschland
  • „Vielen Dank nochmals für die zügige Erstellung und die angenehme Zusammenarbeit.“
    Elyes Ben Brahim, Longhi Immo/Consult, Hannover

Auszüge aus E-Mails unserer Kundinnen und Kunden, unverändert übernommen.

Häufige Fragen

Fragen zu Wohngebäude

Brauche ich für mein Haus in Bayern einen Energieausweis, wenn ich nur vermiete?

Ja. Bei Vermietung muss der Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen und nach Vertragsschluss übergeben werden. Das gilt unabhängig vom Baujahr. Ab 01.01.2027 gilt die Pflicht auch bei der Verlängerung eines Mietvertrags.

Mein Haus im Chiemgau ist von 1958. Welcher Ausweis ist Pflicht?

Bis 31.12.2026 ist bei Wohngebäuden mit bis zu 4 Wohnungen und Bauantrag vor dem 01.11.1977 der Bedarfsausweis vorgeschrieben, sofern das Haus das Wärmeschutzniveau von 1977 nicht erreicht. Genau diesen Ausweis stellen wir aus. Unterlagen genügen als Foto und Rückruf.

Reicht ein günstiger Verbrauchsausweis aus dem Internet?

Er kann zulässig sein, wenn Ihr Haus nicht unter die 1977er-Regel fällt. Er zeigt aber nur das Verhalten der Bewohner, nicht den Zustand des Hauses. Wir empfehlen immer den Bedarfsausweis, weil er vergleichbar ist und Modernisierungsempfehlungen enthält.

Wird mein Ausweis ab 2027 ungültig?

Nein. Ein Ausweis gilt 10 Jahre ab Ausstellung, es gibt keine Austauschpflicht und kein Umschreiben. Wohngebäude behalten die Klassen A+ bis H. Die neue A-bis-G-Skala betrifft nur Nichtwohngebäude.

Gilt das auch für ein denkmalgeschütztes Haus?

Bis 31.12.2026 sind Baudenkmäler von der Ausweispflicht ausgenommen. Diese Ausnahme entfällt zum 01.01.2027. Wer danach verkauft, vermietet oder einen Mietvertrag verlängert, braucht auch für ein Baudenkmal einen Ausweis. Wir rechnen ihn digital, ohne Eingriff am Gebäude.

Was ist, wenn ich im Haus auch einen Laden oder Gästezimmer betreibe?

Dann liegt womöglich ein Mischgebäude vor. Bis 31.12.2026 erhalten Sie zwei Ausweise im Paket für 899 € statt 1.298 € einzeln. Ab 01.01.2027 gibt es einen Bedarfsausweis mit Zonen. Die kostenlose Vorprüfung klärt, was auf Ihr Haus zutrifft.

Ihr Bedarfsausweis. Morgen fertig.

Schicken Sie uns, was Sie zum Gebäude haben. Wir prüfen kostenlos vorab, nennen den Festpreis und liefern den Ausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.

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