Praxis
Welche Unterlagen braucht der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude in Bayern?

Für den Bedarfsausweis eines Nichtwohngebäudes brauchen wir Flächen mit Nutzung (Grundriss oder Skizze mit Maßen), Fotos von Fassade und Technik, Angaben zu Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung sowie Baujahr und Sanierungsdaten. Verbrauchsabrechnungen sind nicht nötig, fehlende Pläne ersetzen Skizzen und Fotos. Bei Lücken fragen wir telefonisch nach, einen Vor-Ort-Termin gibt es nicht.
Ein Bedarfsausweis entsteht am Schreibtisch, aus Angaben zu Ihrem Gebäude. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) haben Eigentümer von Nichtwohngebäuden bis zum 31. Dezember 2026 noch die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Ab dem 1. Januar 2027 gilt für Nichtwohngebäude ohne gültigen Ausweis nur noch der Bedarfsausweis. Wir empfehlen ihn bei Gewerbe ohnehin.
Das Gute daran: Die Liste ist kürzer, als die meisten Eigentümer fürchten. Es geht um Fläche, Hülle, Technik und Nutzung. Alles andere ergibt sich im Gespräch. Diese Seite zeigt, was das in Bayern heißt, vom Gasthof in Oberbayern bis zur Halle in Mittelfranken.
Was muss auf den Tisch, bevor ein Bedarfsausweis gerechnet werden kann?
Sechs Gruppen von Angaben genügen: Flächen mit Nutzung, Gebäudehülle, Heizung samt Warmwasser, Lüftung und Kühlung, Beleuchtung sowie Baujahr mit Sanierungen. Zu jeder Gruppe gibt es einen Ersatz, wenn das ideale Dokument fehlt.
| Angabe | Was wir daraus ablesen | Was als Ersatz genügt |
|---|---|---|
| Flächen und Nutzung | Nettogrundfläche je Nutzungszone, Raumhöhen | Handskizze mit Außenmaßen und Geschosshöhen, Eingabepläne aus der Bauakte |
| Gebäudehülle | Wärmeverluste über Wand, Dach, Fenster, Boden | Fotos jeder Fassadenseite, Baujahr, Rechnungen über Fenster- oder Dachsanierung |
| Heizung und Warmwasser | Energieträger, Erzeuger, Verteilung | Foto des Typenschilds, Angabe zentral oder dezentral |
| Lüftung und Kühlung | Luftmengen, Wärmerückgewinnung, Kältebedarf | Fotos der Geräte und ihrer Typenschilder, Nennung der Räume, die sie bedienen |
| Beleuchtung | Leuchtmittel, installierte Leistung | Foto einer typischen Leuchte je Raumart, Hinweis auf LED-Umrüstung mit Jahr |
| Baujahr und Sanierungen | Pauschalwerte für Bauteile, die nicht belegt sind | Jahreszahl, Rechnungen, Kaufvertrag |
Vieles davon steht auf einem Typenschild, das Sie in zehn Sekunden fotografieren. Ein Foto der Heizung ersetzt häufig einen ganzen Ordner Wartungsprotokolle.
Warum brauchen Sie keine Heizkosten- und Stromabrechnungen?
Weil ein Bedarfsausweis den Energiebedarf des Gebäudes rechnet, nicht Ihr Verhalten abbildet. Die Berechnung folgt der DIN V 18599 mit genormter Nutzung und genormtem Klima.
Das hat eine praktische Seite. Ein Hotelier, dessen Haus im November und April schließt, muss keine Verbrauchsreihen glätten. Ein Vermieter mit leerem Obergeschoss muss keinen Leerstand erklären. Und wer erst vor einem Jahr gekauft hat, muss nicht beim Voreigentümer Abrechnungen erbitten. Wir sagen deshalb bei Gewerbe: Der Bedarfsausweis verlangt Gebäudekenntnis, kein Archiv.
Rechtlich ist das auch die Richtung: Ein Verbrauchsausweis ist ab 2027 nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.
Was braucht ein Gasthof am See, ein Büro bei München, eine Halle in Mittelfranken?
Jeder Gebäudetyp hat seinen Schwerpunkt, und der entscheidet, wo Sie zuerst hinschauen sollten. Die folgende Tabelle ordnet typische bayerische Betriebe zu.
| Gebäudetyp | Besonders wichtig | Typischer Stolperstein |
|---|---|---|
| Gasthof, Hotel, Pension in Alpen- und Seenregionen | Küche und Gastraum getrennt, Zimmertrakt, Warmwasserbereitung, Kühlräume | Anbauten aus mehreren Jahrzehnten mit verschiedenen Heizkreisen |
| Bürogebäude im Großraum München | Zonen je Etage, Lüftung mit Wärmerückgewinnung, Kühlung, Serverraum | Technik im Dach oder Keller, die niemand dokumentiert hat |
| Halle in Ingolstadt, Regensburg oder Nürnberg | Hallenhöhe, Tore, Hallenheizung, Beleuchtungsart | Büro- und Sozialtrakt mit eigener Technik im Hallenanbau |
| Brauerei, Metzgerei, Molkerei, Lebensmittelbetrieb | Kälte, Warmwasser, Abwärme, Trennung Gebäude und Prozess | Anlagen, die zum Prozess gehören, und solche, die zum Gebäude zählen |
| Handwerksbetrieb mit Werkstatt und Verkauf | Werkstattzone, Ladenzone, Büro getrennt | Gemeinsame Heizung für Betrieb und Betriebsleiterhaus |
| Altstadthaus mit Laden im Erdgeschoss | Wandaufbau, Gewölbe, Fenster, Technik im Keller | Unbekannter Wandaufbau, kaum Pläne |
Beim Gasthof lohnt sich ein Gedanke vorab: Küche, Gastraum, Zimmer und Nebenräume sind getrennte Nutzungszonen. Der Festpreis von 899 Euro deckt bis zu vier Zonen ab. Wer die Räume beim Fotografieren schon grob gruppiert, spart uns Rückfragen.
Beim Büro im Münchner Umland ist die Technik meist das Thema. Ein Haus mit Lüftungsanlage und Kältemaschine ist eine andere Rechnung als ein Bau mit Fensterlüftung. Fotos der Geräte samt Typenschild sind hier mehr wert als jeder Plan.
Bei der Halle zählt die Nutzung: Lager, Montage, Büro, Sozialräume. Das Sheddach, die Tore und die Heizstrahler gehören aufs Foto.
Bei der Brauerei sortieren wir gemeinsam, was zum Gebäude gehört und was zum Brauprozess. Das klärt ein kurzes Telefonat schneller als jede Liste.
Wie kommen Sie an Pläne, wenn der Betrieb seit Generationen in Familienhand ist?
In dieser Reihenfolge: eigene Schubladen, Kaufvertrag, Planer oder Handwerker von damals, zuletzt die Bauaufsicht. Vorher lohnt die Frage, ob Sie die Pläne überhaupt brauchen. Oft tragen Skizze und Fotos die Berechnung.
- Eigene Unterlagen. In Familienbetrieben liegen Eingabepläne, Baubeschreibungen und Rechnungen oft in der Schublade des Altbesitzers, im Büro des Steuerberaters oder bei einem früheren Eigentümer. Der Kaufvertrag nennt häufig Flächen.
- Planer und Handwerker. Das Architekturbüro, das den Anbau gezeichnet hat, oder der Heizungsbauer, der die letzte Anlage eingebaut hat, führt oft ein Archiv. Ein Anruf genügt.
- Hausverwaltung oder Voreigentümer. Wer Gewerbeflächen verwaltet, hat meist Flächenaufstellungen und Mietverträge mit Flächenangaben.
- Untere Bauaufsichtsbehörde. Zuständig ist die Stadt oder das Landratsamt, in München die Lokalbaukommission. Dort liegt die Bauakte, in Bayern sind es die Eingabepläne. Zuständigkeit, Formular und Dauer unterscheiden sich von Ort zu Ort; planen Sie Wochen ein und fragen Sie nach Grundrissen und Schnitten.
Wir empfehlen, zuerst die kostenlose Vorprüfung zu nutzen und erst dann bei der Behörde anzufragen, wenn wir sagen, dass es nicht ohne geht. Das spart Wochen, denn Fotos plus Skizze reichen häufig aus.
Was ist bei Altstadthäusern und Baudenkmälern anders?
Die Liste bleibt gleich, die Lücken sind größer. In Bayern gibt es viele denkmalgeschützte Gebäude, von den Altstädten in Regensburg und Bamberg über Marktplätze in Franken bis zu Gasthöfen in alpinen Dörfern. Dort fehlen oft Pläne, und der Wandaufbau ist unbekannt.
Das ist kein Hindernis. Für Bauteile, die nicht belegt sind, setzen wir baujahrstypische Pauschalwerte an, bewusst vorsichtig. Hilfreich sind dann Fotos von innen: Gewölbe, Fensterlaibungen, Stärke der Außenwand an einer Fensteröffnung. Die Berechnung ändert nichts am Gebäude.
Rechtlich wichtig: Bis zum 31. Dezember 2026 sind Baudenkmäler von der Ausweispflicht ausgenommen. Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Ausnahme, auch Baudenkmäler brauchen dann bei Verkauf, Vermietung oder Vertragsverlängerung einen Energieausweis. Wer ein denkmalgeschütztes Ladenhaus vermietet, sollte seine Unterlagen deshalb jetzt sammeln. Mehr dazu im Ratgeber Energieausweis für denkmalgeschützte Nichtwohngebäude.
Was gilt für Gasthof mit Wohnung oder Werkstatt mit Betriebsleiterhaus?
Solche Mischgebäude sind in Bayern häufig, und für sie gilt ein Stichtag. Bis zum 31. Dezember 2026 werden Wohn- und Nichtwohnteil getrennt ausgewiesen, wenn der Nichtwohnanteil erheblich ist und sich Nutzung und Technik wesentlich unterscheiden. Wir stellen beide Ausweise bis dahin als Paket für 899 Euro aus, statt 1.298 Euro einzeln.
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es einen einzigen Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet. Das Gesetz spricht dann von „nicht unerheblichen Teilen“ der Nutzfläche, die anderen Zwecken als dem Wohnen dienen. Mehr dazu auf der Seite Bedarfsausweis für Mischgebäude.
Für Ihre Unterlagen heißt das: Flächen für Wohnen und Betrieb getrennt notieren, klären, ob beide Teile an derselben Heizung hängen, und die Technik beider Teile fotografieren.
Was ändert sich ab dem 1. Januar 2027 an Ihrer Liste?
An den Unterlagen fast nichts, am Ergebnis einiges. Ab 2027 gilt das neue Energieausweisrecht aus Artikel 2 der Novelle vom 23. Juli 2026, verkündet im BGBl. 2026 I Nr. 226.
| Thema | bis 31.12.2026 | ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Ausweisart bei Nichtwohngebäuden | Bedarf oder Verbrauch | nur Bedarfsausweis |
| Effizienzklasse | keine | A bis G, nach Primärenergie im Vergleich zum Referenzgebäude |
| Anlass für den Ausweis | Verkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing | zusätzlich Verlängerung solcher Verträge |
| Baudenkmäler | ausgenommen | Ausweis erforderlich |
| Berechnungsnorm | DIN V 18599:2018-09 | DIN/TS 18599:2025-10 |
| Ausstellung | meist als PDF | digital und maschinenlesbar |
Eine Angabe gewinnt an Gewicht: der Energieträger. Wer in Bayern mit Pellets oder Hackschnitzeln heizt, sollte wissen, dass der Primärenergiefaktor für Biomasse ab 2027 von 0,2 auf 0,7 steigt. Für Strom sinkt er von 1,8 auf 1,5. Am Gebäude ändert sich nichts, auf dem Papier schon. Genaue Auskunft über Ihren Energieträger ist deshalb wichtiger als bisher.
Wichtig für Sie: Ihr 2026 ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig. Es gibt keine Austauschpflicht. Wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt, sagt Ihnen die Vorprüfung.
Wie läuft es ab, und was kostet es?
Sie schicken, was Sie haben, wir erledigen den Rest. Die Vorprüfung ist kostenlos, der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude kostet 899 Euro Festpreis, inklusive bis zu vier Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen und DIBt-Registriernummer. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig, die Lieferung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen. Bei sehr großen oder komplexen Objekten nennt die Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis. Es gibt eine Geld-zurück-Garantie, und alle Preise sind Endpreise nach § 19 UStG.
So geht es konkret:
- Fotos und Skizze per WhatsApp oder E-Mail senden, oder die kostenlose Vorprüfung ausfüllen.
- Wir melden uns mit den offenen Punkten, meist per Telefon unter 0152 060 777 67.
- Der Ausweis kommt per E-Mail. Ein Vor-Ort-Termin ist nicht nötig.
Wie das Preisgefüge im Einzelnen aussieht, steht auf der Seite Bedarfsausweis Nichtwohngebäude. Wer in München oder im Umland sitzt, findet die Besonderheiten der Region unter Bedarfsausweis München und im Regierungsbezirk Oberbayern.
Eine Verantwortung bleibt bei Ihnen: Die Angaben, die Sie liefern, müssen stimmen. Hat der Aussteller Zweifel, fragt er nach, bevor er rechnet. Das schützt beide Seiten.
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen oder sich widersprechen?
Das ist kein Ausschlussgrund. Fehlende Werte setzen wir anhand des Baujahres vorsichtig an, eine Skizze ersetzt den Grundriss, ein Foto das Datenblatt. Bei Widersprüchen, etwa wenn die Fläche im Kaufvertrag nicht zur Skizze passt, fragen wir vor der Berechnung nach, statt auf Verdacht zu rechnen.
Drei Fehler sehen wir in Bayern immer wieder. Erstens: erst die Bauakte anfordern, dann warten. Zweitens: nur das eigene Geschoss dokumentieren, obwohl der Ausweis für das ganze Gebäude gilt. Drittens: Heizkostenabrechnungen schicken statt Technikfotos. Abrechnungen zeigen, was verbraucht wurde, der Bedarfsausweis fragt, was das Gebäude braucht.
Was ist Ihr nächster Schritt?
Machen Sie heute fünf Fotos: die vier Fassadenseiten und das Typenschild der Heizung. Mehr braucht es für den Anfang nicht. Die perfekte Mappe kommt selten, der Käufer, der Pächter oder die Vertragsverlängerung kommen sicher.
Schicken Sie die Fotos an die kostenlose Vorprüfung. Wir sagen Ihnen, wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und was für den Ausweis noch fehlt. Kostenlose Vorprüfung anfordern oder anrufen: 0152 060 777 67, auch per WhatsApp.
Häufige Fragen
Reicht eine Handskizze statt eines Grundrisses?
Ja, wenn Außenmaße, Geschosshöhen und die Nutzung der Räume erkennbar sind. Maßstäbliche Pläne sparen Rückfragen, Pflicht sind sie nicht. Fehlt ein Maß, klären wir es am Telefon, statt es zu schätzen.
Muss ich Heizkostenabrechnungen oder Stromrechnungen mitschicken?
Nein. Der Bedarfsausweis rechnet aus Gebäudehülle, Anlagentechnik und genormter Nutzung nach DIN V 18599, nicht aus Ihrem Verbrauch. Ein Leerstand im Obergeschoss oder ein besonders sparsamer Winter verändert das Ergebnis deshalb nicht.
Was ist mit Technik, die mein Pächter oder Mieter betreibt?
Kühlzellen, Klimageräte oder eine Lüftung des Pächters gehören zur Gebäudeberechnung, auch wenn sie nicht Ihnen gehören. Bitten Sie den Betreiber um zwei Fotos der Typenschilder, mehr braucht es meist nicht.
Gilt mein Ausweis von 2026 nach dem Jahreswechsel weiter?
Ja. Ein Energieausweis bleibt nach § 79 Abs. 3 GModG zehn Jahre ab Ausstellung gültig. Ein 2026 ausgestellter Ausweis ohne Effizienzklasse muss nicht umgeschrieben werden.
Wie lange dauert es von den Unterlagen bis zum fertigen Ausweis?
Wir liefern innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen. Die kostenlose Vorprüfung vorab zeigt, ob noch etwas fehlt, damit aus den 24 Stunden keine Wartezeit auf Nachlieferungen wird.
Quellen
Stephan GrosserGründer & Geschäftsführer, Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Wir erstellen seit 2018 Energieausweise für Gewerbe, Praxen, Hallen und Wohngebäude, jeden mit DIBt-Registriernummer.