Ein Interessent aus Ulm will Ihre Bürofläche in Neu-Ulm mieten, der Makler hat die Anzeige fertig, und es fehlt der Energieausweis. Oder ein Investor möchte das Geschäftshaus kaufen und fragt am ersten Tag danach. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) muss der Ausweis bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing spätestens bei der Besichtigung vorliegen, sonst ist der Termin vergeben. Wir erledigen das für Sie digital: Sie sagen uns, um welches Gebäude es geht, wir prüfen kostenlos vorab, was gebraucht wird, und liefern den DIBt-registrierten Bedarfsausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen. Bei Gewerbe empfehlen wir den Bedarfsausweis.
Neu-Ulm liegt an der Donau gegenüber von Ulm und bildet mit der baden-württembergischen Nachbarstadt einen gemeinsamen Wirtschaftsraum. Das Land verläuft mitten durch die Stadtlandschaft: Pendler, Händler, Dienstleister und Industriebetriebe wechseln täglich über die Donau. Bekannte Standorte in Neu-Ulm sind die Hochschule Neu-Ulm, die Ratiopharm Arena als Veranstaltungsort, die Glacis-Galerie als innerstädtisches Einkaufszentrum und das Buswerk von Daimler Buses mit der Marke Setra.
Für Eigentümer bedeutet das einen abwechslungsreichen Bestand. In der Innenstadt rund um Bahnhof und Petrusplatz stehen Bürohäuser, Praxen, Handelsflächen und Wohn- und Geschäftshäuser, oft mit Wohnungen über den gewerblichen Erdgeschossen. In den Stadtteilen wie Offenhausen, Pfuhl und Ludwigsfeld finden sich Gewerbebauten, Hallen, Autohäuser und Handwerksbetriebe. Dazu kommen Hotels für Geschäftsreisende, die wegen der Nähe zu Ulm und der Verkehrsanbindung nach Neu-Ulm gebucht werden.
Die Ausweispflicht trifft jeden dieser Fälle bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing. Bis 31.12.2026 gilt bei Nichtwohngebäuden die Wahl zwischen Bedarf und Verbrauch. Ab 01.01.2027 gilt das neue Energieausweisrecht: Nichtwohngebäude bekommen dann nur noch den Bedarfsausweis, mit erstmals Klassen von A bis G, und die Vorlagepflicht gilt auch bei der Verlängerung eines Miet- oder Pachtvertrags. Wer jetzt ausstellen lässt, hat einen Ausweis, der zehn Jahre gültig bleibt. Im Wirtschaftsraum Ulm/Neu-Ulm, wo Flächen schnell den Besitzer wechseln, lohnt es, den Ausweis bereit zu haben, bevor der Interessent fragt. Auch die Hochschule und die Veranstaltungsbauten in der Stadt zeigen, dass hier Zweckbauten unterschiedlichster Größe stehen, von der kleinen Praxis bis zur Halle.