Bedarfsausweis für Ihr Nichtwohngebäude in Bayern

Vom Gasthof am See bis zur Halle in Mittelfranken: Sie schicken Grundrisse und Fotos, wir rechnen nach DIN V 18599 und liefern den registrierten Ausweis in 24 Stunden.

Der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude in Bayern kostet bei uns 899 € Festpreis, inklusive bis zu 4 Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen und DIBt-Registriernummer. Er wird nach DIN V 18599 berechnet, ist 10 Jahre gültig und kommt innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen, ganz ohne Vor-Ort-Termin. Wer 2026 ein Gewerbeobjekt verkauft, vermietet oder verpachtet, kann nach heutigem Recht zwischen Bedarf und Verbrauch wählen; ab 01.01.2027 gilt für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis, mit Klassen von A bis G. Wir empfehlen ihn bei Gewerbe schon heute.

Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 2026

Bürogebäude eines Technologieunternehmens am Stadtrand von München mit Alpenblick
Festpreis Bedarfsausweis Nichtwohngebäude
Norm
DIN V 18599
Zonen
bis 4 inklusive
Lieferung
24 Stunden
Gültig
10 Jahre

899 €inkl. Vorprüfung

  • 24 hbis zum fertigen Ausweis nach vollständigen Unterlagen
  • 899 €Festpreis Nichtwohngebäude, inklusive Vorprüfung
  • 0Vor-Ort-Termine, alles per Telefon und E-Mail
  • Seit 2018erstellen wir Energieausweise, jeden mit DIBt-Registriernummer

01 Gut zu wissen

Wann braucht mein Gewerbe in Bayern einen Energieausweis?

Sobald Sie ein Nichtwohngebäude verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen, muss der Ausweis vorliegen: spätestens bei der Besichtigung durch Kauf- oder Mietinteressenten, nach Vertragsschluss wird er übergeben. So steht es in § 80 GModG, dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Das Baujahr spielt keine Rolle, ein Gasthof von 1890 ist genauso betroffen wie eine Logistikhalle von 2015.

Ein Beispiel aus Oberbayern: Die Wirtsfamilie am Chiemsee verpachtet den Gasthof an die nächste Generation. Schon beim ersten Termin mit dem Pächter fragt die Maklerin nach dem Ausweis. Liegt er nicht vor, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.

Auch ohne Vertrag gibt es Pflichten. Behördengebäude mit starkem Publikumsverkehr über 250 m² brauchen einen Aushang. Bei sonstigen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr über 500 m² hängt der Ausweis aus, sobald einer existiert.

In Bayern vollziehen die unteren Bauaufsichtsbehörden das Recht. Die Registrierung läuft über das DIBt, die Stichprobenkontrolle liegt dort oder, soweit sie nicht elektronisch erledigt wird, bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Das ist der Grund, warum jeder unserer Ausweise eine Registriernummer trägt. Ab 2027 kommt ein weiterer Anlass dazu: die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags.

02 Gut zu wissen

Was rechnet die DIN V 18599 an meinem Gebäude?

Die DIN V 18599 rechnet den Energiebedarf des Gebäudes selbst, nicht Ihr Abrechnungsverhalten. Sie erfasst Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung samt Hilfsenergie, dazu die Hülle aus Wänden, Dach, Fenstern und Boden. Gerechnet wird mit einem festen Standardklima und festen Nutzungsprofilen, deshalb sind Ausweise verschiedener Gebäude vergleichbar. Das Ergebnis sind Endenergie und Primärenergie, getrennt nach Wärme und Strom, mit den Faktoren aus dem Gesetz (heute zum Beispiel Strom 1,8, Erdgas 1,1, Holz 0,2).

Was nicht zählt, ist die Prozessenergie. Wer in Franken eine Brauerei oder in Niederbayern einen Lebensmittelbetrieb führt, hat Sudhaus, Kühlstrecken und Abfüllung im Haus. Der Ausweis bewertet das Gebäude darum herum: Hülle, Heizung, Lüftung, Raumbeleuchtung. Was davon im Einzelfall hineingehört, klären wir in der kostenlosen Vorprüfung, bevor Sie bestellen.

Warum der Bedarfsausweis ehrlicher ist: Ein Verbrauchswert hängt davon ab, ob die Ferienwohnung im Haus im Winter leer stand oder die Halle zwei Jahre nur halb genutzt wurde. Der Bedarfswert hängt davon ab, wie das Gebäude gebaut ist. Das macht ihn auch zur Grundlage für Modernisierungsempfehlungen, die wir mitliefern: Welche Maßnahme senkt den Bedarf wirklich, die Dämmung des Daches oder der Austausch des Kessels?

Mehr zur Norm im Ratgeber: DIN 18599 erklärt.

03 Gut zu wissen

Wie teilt sich mein Gebäude in Nutzungszonen auf?

Ein Gebäude wird in Zonen geteilt, wenn sich Nutzung, Temperatur, Lüftung oder Beleuchtung deutlich unterscheiden. In unserem Festpreis sind bis zu 4 Zonen enthalten.

Beim Gasthof in den Alpen sieht das so aus: Gaststube und Saal bilden eine Zone, die Küche mit Abluft und Spülbereich eine zweite, die Gästezimmer eine dritte, Keller und Nebenräume eine vierte. Beim Bürogebäude im Münchner Umland trennen wir Büroflächen, Besprechungsräume mit Lüftungsanlage, Serverraum mit Kühlung und Tiefgarage. Bei der Halle in Mittelfranken sind es die beheizte Werkstatt, der unbeheizte Lagerteil und der Büroanbau.

Entscheidend ist nicht die Raumzahl, sondern der Unterschied. Zwei Büros mit gleicher Technik sind eine Zone. Ein Büro und eine Kühlzelle sind zwei.

Die Zonierung ist deshalb kein Formalismus: Sie beeinflusst das Ergebnis spürbar, denn jede Zone hat eigene Nutzungsprofile. Wer sie zu grob wählt, rechnet ein Gebäude schlechter, als es ist. Ein Hotel mit Tagungsraum und Wellnessbereich zeigt das gut: Die drei Bereiche laufen zu ganz verschiedenen Zeiten, und nur getrennte Zonen bilden das ab. Wir legen die Zonen anhand Ihrer Grundrisse fest und stimmen sie mit Ihnen per Telefon ab. Bei sehr großen oder komplexen Objekten, etwa einem Betriebsgelände mit mehreren Hallen, nennt die Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis.

Details: Zonierung bei Nichtwohngebäuden.

04 Gut zu wissen

Was ändert sich für Nichtwohngebäude ab 2027?

Ab 01.01.2027 gilt für Nichtwohngebäude ein neues Energieausweisrecht, und die Wahl zwischen Bedarf und Verbrauch entfällt: Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing ist nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Es gibt keine Übergangsfrist für diese Regel.

Neu ist die Skala. Nichtwohngebäude erhalten Klassen von A bis G. Sie bemessen sich am Verhältnis des Primärenergiebedarfs zu dem eines rechnerischen Referenzgebäudes: Klasse A gilt bis zum Faktor 1,0 und nur für Nullemissionsgebäude, G beginnt oberhalb von 3,5. Dazu ändern sich Primärenergiefaktoren (Strom 1,5), und die Berechnung folgt der DIN/TS 18599:2025-10.

Drei Neuerungen treffen Bayern besonders. Erstens: Die Ausnahme für Baudenkmäler entfällt. Wer in der Regensburger Altstadt oder in Bamberg ein denkmalgeschütztes Geschäftshaus vermietet, braucht ab 2027 einen Ausweis. Zweitens: Auch die Verlängerung eines Vertrags löst die Pflicht aus. Drittens: Der Ausweis wird digital und maschinenlesbar ausgestellt.

Außerdem setzt § 40 GModG in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung ab 01.01.2030 für bestehende Nichtwohngebäude eine Obergrenze vom 3,5-fachen des Referenzwerts, ab 01.01.2033 vom 2,95-fachen, mit mehreren Ausnahmen, darunter Baudenkmäler. Der Ausweis selbst löst diese Pflicht nicht aus.

Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt 10 Jahre gültig und muss nicht umgeschrieben werden. Mehr: Energieausweispflicht ab 2027.

Nutzungen, für die wir rechnen

  1. Gasthof und Wirtshaus

    Gaststube, Küche mit Abluft und Gästezimmer ergeben schnell vier Zonen, genau das deckt der Festpreis ab. Von der Wirtschaft am See bis zum Gasthof im Voralpenland rechnen wir die Küche getrennt, weil sie den Bedarf prägt.

  2. Hotel und Pension

    Zwischen Allgäu, Berchtesgadener Land und Fränkischem Seenland zählt jede Zimmer-, Wellness- und Gastzone anders. Wir liefern den Ausweis und sagen, ob Wärmepumpe, Dach oder Lüftung den größten Hebel hat.

  3. Bürogebäude im Großraum München

    Bürotürme, Gewerbehöfe und Werksviertel-Neubauten haben Lüftung, Kühlung und Beleuchtung, die den Bedarf bestimmen. Wir zonieren Büro, Besprechung und Technik getrennt und bleiben dabei im Festpreis.

  4. Labor und Entwicklung, Hightech

    Wo in Garching, Erlangen oder Augsburg Forschung und Büro unter einem Dach liegen, entscheidet die Technik. Wir trennen Reinraum- oder Laborzonen sauber von den Büroflächen und klären im Vorfeld, was zum Gebäude gehört.

  5. Produktionshalle und Zulieferer

    In der Region Ingolstadt, Regensburg und Nürnberg stehen Hallen für Zulieferer und Maschinenbau, oft mit Büroanbau. Wir rechnen die Halle mit ihrer Heizung und trennen Prozessenergie vom Gebäude.

  6. Lager und Logistik

    Entlang der A3, A9 und A93 liegen Lagerhallen mit unbeheizten und beheizten Teilen. Wir bilden beides in eigenen Zonen ab, damit das Ergebnis nicht durch Flächen ohne Heizung verzerrt wird.

  7. Handwerk und Familienbetrieb

    Schreinerei, Metzgerei, Kfz-Werkstatt: Der Betrieb sitzt oft im Haus der Familie, mit Werkstatt, Verkauf und Büro. Ein Anruf, ein paar Fotos, und wir sagen Ihnen, was zu tun ist.

  8. Brauerei und Lebensmittelbetrieb

    Sudhaus, Kühlhaus und Abfüllung gehören zum Prozess, nicht zum Ausweis. Wir rechnen Hülle, Heizung, Lüftung und Beleuchtung und erklären in der Vorprüfung genau, was einfließt.

  9. Geschäftshaus in der Altstadt

    In Regensburg, Bamberg, Würzburg oder Nördlingen sind viele Läden denkmalgeschützt. Ab 2027 entfällt die Denkmal-Ausnahme, mit unserem Ausweis sind Sie vor dem ersten Mieterwechsel gerüstet.

  10. Arztpraxis und Pflegeeinrichtung

    Praxen, Therapiezentren und kleine Pflegeheime haben lange Nutzungszeiten und oft Lüftung. Wir erfassen die Nutzung und liefern den Ausweis, den Vermieter und Käufer verlangen.

Festpreise

Was es kostet

Festpreis

Bedarfsausweis Nichtwohngebäude

899 €

  • Kostenlose Vorprüfung mit Proberechnung
  • Bedarfsausweis nach DIN V 18599
  • Zonierung, bis zu 4 Nutzungszonen inklusive
  • Modernisierungsempfehlungen
  • DIBt-Registriernummer, 10 Jahre gültig
  • Lieferung in 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen
Kostenlos vorprüfen lassen

Alle Festpreise

Nichtwohngebäudeinklusive bis zu 4 Nutzungszonen
899 €
Mischgebäudebis 31.12.2026 zwei Ausweise zum Paketpreis
1.298 €899 €
EinfamilienhausWohngebäude mit einer Wohneinheit
299 €
Mehrfamilienhausab zwei Wohneinheiten
399 €
Kostenlose Vorprüfungvor jeder Bestellung
0 €

Alle Preise sind Endpreise. Kleinunternehmer nach § 19 UStG, keine Umsatzsteuer. Bei sehr großen oder komplexen Gebäuden nennt die Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis.

Preise im Detail

05 Gut zu wissen

Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Schicken Sie, was Sie haben. Ein vollständiges Archiv ist nicht nötig, meist reichen diese Dinge: Grundrisse und Schnitte (auch als Foto oder Scan), das Baujahr, die Nutzfläche je Raumgruppe, Fotos der Fassade und der Fenster, ein Foto vom Typenschild der Heizung und Angaben zum Energieträger.

Dazu helfen Hinweise zu Dach und Dämmung, zur Lüftungs- oder Klimaanlage, zur Beleuchtung (Leuchtstoffröhren oder LED?) und zur Nutzung samt Öffnungszeiten. Ein Gasthof im Allgäu mit Saison von Mai bis Oktober und Skibetrieb im Winter rechnet anders als ein Büro mit Montag-bis-Freitag-Betrieb.

Fehlen Pläne, hilft oft die Bauakte bei der zuständigen Bauaufsicht. Wir sagen Ihnen, was davon wirklich gebraucht wird, und fragen fehlende Angaben telefonisch nach. Ältere Betriebsgebäude haben nicht selten Anbauten aus mehreren Jahrzehnten; auch das lässt sich aus Fotos und Gesprächen sauber erfassen.

Wenn eine Photovoltaikanlage auf dem Dach liegt, nennen Sie uns die Leistung. Sie wird im Bedarf berücksichtigt. Ob für Ihr Gebäude zusätzlich die PV-Pflicht nach Art. 44a BayBO gilt, ist eine eigene Frage, dazu mehr unten bei den häufigen Fragen.

Die vollständige Liste: Checkliste Unterlagen. In der kostenlosen Vorprüfung sagen wir Ihnen vorab, was fehlt.

06 Gut zu wissen

Was kostet der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude?

899 € Festpreis, Endpreis ohne Umsatzsteuer, weil wir Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind. Darin stecken die Berechnung nach DIN V 18599, bis zu 4 Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen, die DIBt-Registriernummer und 10 Jahre Gültigkeit. Es kommen keine Nebenkosten dazu, auch nicht für Anfahrt, denn wir fahren nicht zu Ihnen.

Der Preis gilt für Büro, Praxis, Handel, Gastronomie, Lager, Werkstatt, Hotel und Halle. Bei sehr großen oder komplexen Objekten sagt die kostenlose Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis. Sie wissen also vor der Bestellung, was Sie zahlen.

Gehört zu Ihrem Haus eine Wohnung, etwa die Wirtswohnung über dem Gasthof, sind Sie ein Mischgebäude. Bis 31.12.2026 stellen wir zwei Ausweise aus, Wohnteil und Nichtwohnteil, im Paket für 899 € statt 1.298 € einzeln. Ab 01.01.2027 ist es ein einziger Bedarfsausweis mit Zonen.

Ein Termin am Objekt gehört nicht zum Ablauf, deshalb gibt es auch keinen Aufpreis dafür. Und sollte etwas nicht stimmen, gilt die Geld-zurück-Garantie. Die Modernisierungsempfehlungen im Ausweis zeigen, welche Maßnahme sich für Ihr Haus am meisten lohnt, vom Dach über die Fenster bis zur Beleuchtung.

Alle Einzelheiten: Kosten im Überblick und der Rechner.

07 Gut zu wissen

Wie läuft es ohne Vor-Ort-Termin ab?

Alles läuft per Telefon, E-Mail und WhatsApp, die Fotos und Unterlagen kommen von Ihnen. Das spart in Bayern vor allem Wege: Wer einen Betrieb im Bayerischen Wald, am Tegernsee oder in der Rhön führt, muss nicht auf einen Termin mit Anfahrt warten.

Der Ablauf in vier Schritten. Erstens rufen Sie an oder schreiben uns unter 0152 060 777 67, auch per WhatsApp. Zweitens schicken Sie Unterlagen und Fotos, wir prüfen sie in der kostenlosen Vorprüfung und sagen Ihnen, wo das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und was noch fehlt. Drittens bestellen Sie zum Festpreis, wir rechnen, legen die Zonen fest und beantragen die DIBt-Registriernummer. Viertens liefern wir innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen den fertigen Ausweis, digital, auf Wunsch auch als PDF zum Ausdrucken.

Offene Punkte klären wir am Telefon: das Baujahr der Heizung, die Art der Fenster, ob der Anbau beheizt ist. Ein Foto vom Heizraum genügt oft schon.

Ist so eine Fernausstellung genauso gültig? Ja. Entscheidend sind die Registrierung beim DIBt und die korrekte Berechnung, nicht ein Termin. Seit 2018 stellen wir Energieausweise so aus, Gründer und Geschäftsführer Stephan Grosser ist Immobilienexperte seit über 18 Jahren.

Mehr: Ablauf und Vorprüfung, Kontakt.

Rechtslage

Was gilt heute, was ab 2027?

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Das neue Energieausweisrecht gilt ab 1. Januar 2027.

Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz), neues Energieausweisrecht nach BGBl. 2026 I Nr. 226, Artikel 2.
Themabis 31.12.2026ab 01.01.2027
AnlassVerkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing (§ 80 GModG); Aushang bei starkem Publikumsverkehrzusätzlich bei Verlängerung von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen
AusweisartWahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisnur noch Bedarfsausweis (energetische Bilanzierung nach § 81)
Effizienzklassekeine Klasse für Nichtwohngebäudeneu: A bis G nach dem Verhältnis zum Referenzgebäude
Mischgebäudezwei Ausweise: Wohnteil und Nichtwohnteilein Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet
Baudenkmälervom Ausweis ausgenommenAusnahme entfällt, Ausweis nötig
BerechnungsnormDIN V 18599:2018-09DIN/TS 18599:2025-10
Gültigkeit10 Jahre ab Ausstellung2026 ausgestellte Ausweise bleiben 10 Jahre gültig

Ablauf

Drei Schritte. Kein Termin am Gebäude.

  1. 1

    Unterlagen schicken

    Pläne, Baubeschreibung, Fotos der Heizung, was Sie haben. Per E-Mail oder WhatsApp. Was fehlt, klären wir am Telefon.

  2. 2

    Kostenlose Vorprüfung

    Wir rechnen vorab und sagen Ihnen, wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt, was der Ausweis kostet und was er für Sie bedeutet.

  3. 3

    Ausweis in 24 Stunden

    Nach Ihrem Go und vollständigen Unterlagen erhalten Sie den Bedarfsausweis mit DIBt-Registriernummer als PDF.

Kundenstimmen

Was Kunden uns schreiben

„das klingt prima, ganz lieben Dank. Herzliche Grüße aus Sierksdorf“
★★★★★ Michelle Dobbertin, Dobbertin Immobilien, Sierksdorf
  • „vielen Dank für die schnelle und nette Unterstützung. Bei weiteren Anfragen werde ich wieder auf Sie zukommen :)“
    Annika Mittelstädt, HUG Immobilien, Hannover
  • „wir werden definitiv auf Sie zukommen, sobald wir wieder Energieausweise benötigen.“
    Marc Huber, Rink Immobilienmanagement, Bonn
  • „Vielen herzlichen Dank für die schnelle und unkomplizierte Erstellung des Energieausweises! Ihr Serviceangebot wissen wir sehr zu schätzen und empfehlen Sie natürlich sehr gerne weiter.“
    Sarah Zach, Engel & Völkers Landshut, Deutschland

Auszüge aus E-Mails unserer Kundinnen und Kunden, unverändert übernommen.

Häufige Fragen

Fragen zu Nichtwohngebäude

Darf ich 2026 noch einen Verbrauchsausweis für mein Gewerbe nehmen?

Ja, bis 31.12.2026 haben Sie bei Nichtwohngebäuden nach heutigem Recht die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Wir empfehlen den Bedarfsausweis: Er ist vom Nutzerverhalten und von Leerstand unabhängig und enthält Modernisierungsempfehlungen. Ab 01.01.2027 ist für Nichtwohngebäude ohnehin nur noch der Bedarfsausweis zulässig.

Wie schnell bekomme ich meinen Ausweis?

Innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen. Die Vorprüfung vorab ist kostenlos und sagt Ihnen, wo das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und was noch fehlt. Je vollständiger Ihre erste Sendung, desto schneller geht alles.

Gilt die Ausweispflicht auch für denkmalgeschützte Gebäude in Bayern?

Bis 31.12.2026 sind Baudenkmäler von der Ausweispflicht ausgenommen. Diese Ausnahme entfällt am 01.01.2027: Dann brauchen auch Baudenkmäler bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung einen Energieausweis. Wer ein Geschäftshaus in einer Altstadt besitzt, kann also vorsorgen.

Brauche ich bei einer Vertragsverlängerung einen neuen Ausweis?

Ab 01.01.2027 gilt die Vorlage- und Übergabepflicht auch bei der Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags. Ein noch gültiger Ausweis genügt. Er gilt 10 Jahre, auch wenn er 2026 ausgestellt wurde.

Mein Gasthof ist nur im Sommer geöffnet. Brauche ich einen Ausweis?

Ausgenommen sind nach § 2 Abs. 2 GModG unter anderem Saisongebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden. Wer wie viele Gasthöfe und Hotels in Alpen- und Seenregionen deutlich länger geöffnet hat, fällt nicht darunter. Kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche sind bis 31.12.2026 ausgenommen, ab 2027 gilt die Grenze von weniger als 50 m².

Betrifft mich die Solarpflicht nach Art. 44a BayBO, wenn ich einen Ausweis brauche?

Das sind zwei getrennte Fragen. Art. 44a BayBO verlangt PV-Anlagen auf geeigneten Dachflächen bei neuen Nichtwohngebäuden (Bauantrag ab 01.03.2023 bei rein gewerblicher Nutzung, ab 01.07.2023 bei sonstigen Nichtwohngebäuden) und bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut bestehender Gebäude, wenn die Maßnahme ab 01.01.2025 beginnt. Der Energieausweis ersetzt diese Prüfung nicht. Im Zweifel klären Sie es mit Ihrer Bauaufsicht.

Wer kontrolliert Energieausweise in Bayern, und was droht bei einem Verstoß?

Vollzugsbehörden sind die unteren Bauaufsichtsbehörden. Die Registrierstelle ist das DIBt, für die Kontrolle ist das DIBt oder die Bayerische Ingenieurekammer-Bau zuständig. Fehlt der Ausweis bei Verkauf oder Vermietung, droht ein Bußgeld bis zu 10.000 €; Nichtvorlage bei der Besichtigung oder Nichtübergabe nach Vertragsschluss kann bis zu 5.000 € kosten.

Brauche ich für Förderkredite der LfA einen Energieausweis?

Der LfA-Energiekredit Gebäude knüpft nach Angaben der LfA an eine Vorförderung nach BEG durch BAFA oder KfW an, nicht an einen Energieausweis. Der Antrag läuft über Ihre Hausbank. Unser Bedarfsausweis zeigt Ihnen aber, welche Maßnahmen den größten Effekt haben, und eignet sich als Grundlage für die Gespräche.

Mein Gasthof hat eine Wirtswohnung. Brauche ich einen oder zwei Ausweise?

Bis 31.12.2026 sind es zwei, wenn der Nichtwohnanteil erheblich ist und sich Nutzung und Technik wesentlich unterscheiden: Wohnteil und Nichtwohnteil zum Paketpreis von 899 € statt 1.298 € einzeln. Ab 01.01.2027 stellen wir einen Bedarfsausweis für das ganze Gebäude mit Zonen aus, wie bei einem Nichtwohngebäude.

Wird mein Ausweis von 2026 am Jahreswechsel ungültig?

Nein. Ausweise, die 2026 ausgestellt werden, bleiben 10 Jahre gültig. Es gibt keine Austauschpflicht und keine Umschreibung auf die Klassen A bis G. Nichtwohngebäude-Ausweise von 2026 tragen noch keine Klasse; für Wohngebäude bleibt die Skala A+ bis H.

Ihr Bedarfsausweis. Morgen fertig.

Schicken Sie uns, was Sie zum Gebäude haben. Wir prüfen kostenlos vorab, nennen den Festpreis und liefern den Ausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.

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