Der Mieter in der Südstadt hat gekündigt, der Makler will inserieren, und die Bank fragt nach dem Energieausweis. Genau dann steht das Papier plötzlich im Weg. Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing muss der Ausweis dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorliegen, so verlangt es § 80 GModG (Gebäudemodernisierungsgesetz, GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Wir nehmen Ihnen das ab: Sie schildern uns das Objekt, wir sagen in der kostenlosen Vorprüfung, welche Unterlagen genügen und wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt. Danach erhalten Sie einen rechtssicheren Bedarfsausweis, den Makler, Käufer und Bank ohne Rückfragen akzeptieren. Seit 2018, jeder Ausweis mit Registriernummer, Geld-zurück-Garantie.
Nürnberg ist das Zentrum der Metropolregion und war immer eine Stadt, die Dinge herstellt und verschickt. Elektrotechnik und Maschinenbau haben hier Tradition, Siemens und MAN sind seit Generationen mit Standorten vertreten. Dazu kommen Dienstleister mit großen Verwaltungen: die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Zentrale in der Stadt, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Softwareanbieter DATEV und der Energieversorger N-ERGIE sind ebenfalls hier zu Hause. Die Messe Nürnberg zieht ein Fachpublikum an, das Hotels, Gaststätten und Läden im Umfeld auslastet.
Für den Gebäudebestand heißt das: Die Stadt hat kaum einen Standardtyp, sondern vieles nebeneinander. Büros aus den 1960er bis 1990er Jahren stehen neben Werkstätten und Hallen in der Südstadt und im Süden entlang des Hafens, dazu die Gewerbeparks im Nordosten. Der Bayernhafen mit seinem Güterverkehrszentrum ist einer der großen Logistikstandorte Nordbayerns. Hallen wechseln hier regelmäßig den Mieter, und bei jedem Wechsel taucht die Frage nach dem Ausweis auf.
Für Eigentümer bedeutet das konkret: Wer in Nürnberg ein Gewerbeobjekt hält, hat meist nicht ein Gebäude, sondern mehrere Nutzungen unter einem Dach, etwa Büro, Lager und Werkstatt. Genau dafür ist der Bedarfsausweis mit bis zu vier Nutzungszonen im Festpreis gedacht. Bis 31.12.2026 dürfen Sie bei Nichtwohngebäuden noch zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Ab 01.01.2027 gilt das neue Energieausweisrecht, und dann ist für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Wer jetzt einen Bedarfsausweis ausstellen lässt, ist für beide Fälle gerüstet.