Servicegebiete: Ihr Bedarfsausweis für ganz Bayern

Sieben Regierungsbezirke, vom Almgasthof bis zur Fertigungshalle, ein Ablauf: Unterlagen schicken, Festpreis kennen, Ausweis in 24 Stunden.

Wir erstellen Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude in allen sieben bayerischen Regierungsbezirken, ohne Vor-Ort-Termin und zum Festpreis von 899 € inklusive bis zu 4 Nutzungszonen und DIBt-Registriernummer. Ob Hotel am See, Bürohaus in München oder Halle in Mittelfranken: Sie schicken Pläne, Rechnungen und Fotos, wir liefern den Ausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.

Donautal mit Altstadt, Steinerner Brücke und Hügeln

01 Gut zu wissen

Wie arbeiten wir in ganz Bayern, wenn wir nie vor Ihrem Gebäude stehen?

Ganz einfach: Der Ausweis entsteht am Schreibtisch, nicht am Objekt. Bayern ist groß, vom Untermain bis ins Berchtesgadener Land liegen gut 350 Kilometer. Eine Anreise für jeden Auftrag würde den Preis treiben und die Lieferung verzögern. Deshalb läuft bei uns alles per Telefon, E-Mail und WhatsApp: Sie schicken Grundrisse, Schnitte, Angaben zur Heizung und ein paar Fotos, wir rechnen nach DIN V 18599 und erstellen den Bedarfsausweis. Seit 2018 arbeiten wir so, jeder Ausweis trägt eine DIBt-Registriernummer.

Der erste Schritt kostet nichts. In der kostenlosen Vorprüfung sagen wir vorab, wo das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und welche Unterlagen noch fehlen. Bei sehr großen oder komplexen Objekten, etwa einem Brauereigelände mit mehreren Gebäuden, nennen wir dort auch einen verbindlichen Festpreis. Für Gaststätten, Büros, Praxen, Werkstätten, Läden, Lager und Hotels gilt der Festpreis von 899 € mit bis zu vier Nutzungszonen. Alle Preise sind Endpreise, als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus.

Zur Rechtslage: Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) können Sie bei Nichtwohngebäuden bis 31.12.2026 noch zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Ab 01.01.2027 gilt das neue Energieausweisrecht: Für Nichtwohngebäude bleibt nur der Bedarfsausweis, und es kommen erstmals die Klassen A bis G. Wir empfehlen bei Gewerbe schon heute den Bedarfsausweis, weil er das Gebäude beschreibt und nicht das Verhalten der Nutzer. Eine Übersicht finden Sie im Ratgeber zum GModG.

02 Gut zu wissen

Worin unterscheiden sich die Regionen Bayerns bei Gewerbeimmobilien?

Jede Region bringt ihre eigenen Gebäude mit, und das zeigt sich im Ausweis. In Oberbayern stehen zwei Welten nebeneinander: Rund um München Büros und Technologiestandorte, im Süden Gasthöfe, Pensionen und Hotels in Alpen- und Seenlage. Ein Bürogebäude im Münchner Umland hat meist eine überschaubare Zonierung, ein Gasthof mit Gaststube, Küche, Saal und Gästezimmern braucht mehrere Zonen, und genau dafür sind die vier Zonen im Festpreis enthalten. Mehr dazu im Bezirk Oberbayern und bei den Ratgebern zu Hotel und Pension und Gastronomie.

In Niederbayern und der Oberpfalz prägen Familienbetriebe, Handwerk und Mittelstand das Bild: Werkstatt mit Verkaufsraum, Schreinerei, Autohaus, Lagerhalle. Hier kommt es auf die Hallenhülle und die Heizungstechnik an. Rund um Ingolstadt und Regensburg liegen große Industrie- und Logistikflächen, in denen Hallen mit Büroanbau typisch sind. Das ist oft ein Mischgebäude: Für Mischgebäude gilt bis 31.12.2026 ein Paket aus zwei Ausweisen (Wohnteil und Nichtwohnteil) für 899 € statt 1.298 € einzeln. Ab 01.01.2027 wird daraus ein einziger Bedarfsausweis mit Zonen.

Franken ist das Land der Brauereien, Metzgereien, Bäckereien und kleinen Lebensmittelbetriebe. Dort treffen Kühlung, Prozesswärme und alte Gebäudesubstanz aufeinander. In Mittelfranken rund um Nürnberg, Fürth und Erlangen stehen dazu Hallen und Büros aus mehreren Jahrzehnten, in Unterfranken Weinbaubetriebe, Hotels und Verwaltung, in Oberfranken viele Betriebe in historischen Ortskernen. Schwaben verbindet Augsburg und das Allgäu: Gewerbe in der Stadt, Hotellerie und Gastronomie in den Bergen.

Ein eigenes Kapitel sind die denkmalreichen Altstädte, etwa in Regensburg oder Bamberg. Bis 31.12.2026 sind Baudenkmäler von der Ausweispflicht ausgenommen. Ab 01.01.2027 entfällt diese Ausnahme, auch ein denkmalgeschützter Laden oder Gasthof braucht dann bei Verkauf, Vermietung oder Vertragsverlängerung einen Energieausweis. Was das für Ihr Haus bedeutet, steht im Ratgeber Denkmal und Nichtwohngebäude. Ein Hinweis noch zum Landesrecht: Art. 44a BayBO verlangt bei neuen Nichtwohngebäuden und bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut Photovoltaik auf geeigneten Dachflächen. Das ist keine Ausweispflicht, aber wer ohnehin ein Dach erneuert, plant besser früh mit.

03 Gut zu wissen

Was gilt für Orte ohne eigene Seite?

Dasselbe wie für alle anderen: Wir arbeiten überall in Bayern, die Stadtseiten sind nur Wegweiser. Es gibt Seiten für größere Standorte wie München, Nürnberg, Augsburg, Regensburg oder Ingolstadt. Ihr Gasthof am Chiemsee, die Metzgerei im Fichtelgebirge, die Praxis im Bayerischen Wald oder die Halle im Gewerbegebiet einer Gemeinde mit 3.000 Einwohnern haben keine eigene Seite, bekommen aber denselben Ausweis zum selben Festpreis.

Der Standort spielt für die Berechnung eine untergeordnete Rolle. Entscheidend sind Gebäudehülle, Nutzung, Anlagentechnik und Fläche. Ein Wohnort ohne Stadtseite ist deshalb kein Grund zu zögern. Rufen Sie an oder schreiben Sie uns über WhatsApp, nennen Sie Ort und Nutzung, den Rest klären wir im Gespräch. Wer mehrere Standorte hat, etwa eine Filialkette oder einen Betrieb mit Gebäuden in verschiedenen Landkreisen, bekommt für jedes Gebäude einen eigenen Ausweis, und wir stimmen die Unterlagen gemeinsam ab.

Die Hausverwaltung oder der Makler, der für viele Eigentümer in Bayern tätig ist, findet auf der Seite Makler und Verwaltungen den passenden Einstieg. Für Eigentümer lohnt sich der Blick auf den Bedarfsausweis-Rechner und die Seite zu den Kosten.

Häufige Fragen

Fragen zu den Regionen

Arbeiten Sie wirklich in ganz Bayern, auch im Allgäu oder im Bayerischen Wald?

Ja. Da wir nie vor Ort sind, spielt die Entfernung keine Rolle. Egal ob Berchtesgaden, Hof oder Aschaffenburg: Sie schicken Unterlagen und Fotos, wir erstellen den Bedarfsausweis zum Festpreis von 899 € und liefern innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.

Kostet ein Gasthof in den Bergen mehr als ein Büro in München?

Nein. Der Festpreis für Nichtwohngebäude liegt bei 899 € und enthält bis zu vier Nutzungszonen, also etwa Gaststube, Küche, Saal und Gästezimmer. Nur bei sehr großen oder komplexen Objekten nennen wir nach der kostenlosen Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis, bevor Sie bestellen.

Brauche ich als Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes in einer bayerischen Altstadt einen Energieausweis?

Bis 31.12.2026 sind Baudenkmäler von der Ausweispflicht ausgenommen. Ab 01.01.2027 entfällt diese Ausnahme: Bei Verkauf, Vermietung, Pacht, Leasing und Vertragsverlängerung muss dann auch für Baudenkmäler ein Energieausweis vorliegen. Wir prüfen Ihr Objekt gern vorab in der kostenlosen Vorprüfung.

Wie läuft die Zusammenarbeit ohne Vor-Ort-Termin konkret ab?

Sie rufen an oder schreiben uns, wir schildern in der kostenlosen Vorprüfung, was gebraucht wird, und Sie schicken Pläne, Rechnungen und Fotos. Rückfragen klären wir per Telefon. Nach vollständigen Unterlagen erhalten Sie den Ausweis mit DIBt-Registriernummer innerhalb von 24 Stunden. Bei Unzufriedenheit gilt unsere Geld-zurück-Garantie.

Mein Betrieb hat Halle und Wohnung unter einem Dach. Was brauche ich?

Das ist ein Mischgebäude. Bis 31.12.2026 stellen wir zwei Ausweise (Wohnteil und Nichtwohnteil) im Paket für 899 € statt 1.298 € einzeln aus. Ab 01.01.2027 gibt es für das ganze Gebäude einen einzigen Bedarfsausweis mit Zonen, so wie beim Nichtwohngebäude. Ein 2026 ausgestelltes Ausweis-Paar bleibt zehn Jahre gültig.

Ihr Bedarfsausweis. Morgen fertig.

Schicken Sie uns, was Sie zum Gebäude haben. Wir prüfen kostenlos vorab, nennen den Festpreis und liefern den Ausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.

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