Der Mietvertrag für die Praxis am Theresienplatz ist fast fertig, der Käufer der Lagerhalle bei Straubing-Sand wartet auf die Unterlagen, und plötzlich fragt jemand nach dem Energieausweis. Genau hier setzen wir an. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) müssen Sie Interessenten den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen. Wir klären vorab kostenlos, wo das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und welche Unterlagen genügen. Danach rechnen wir Ihr Gebäude zonenweise nach DIN V 18599, tragen die Modernisierungsempfehlungen ein und registrieren den Ausweis beim DIBt. Alles läuft per Telefon, E-Mail und Foto. Sie behalten Ihren Termin mit dem Interessenten, wir liefern das Dokument dazu.
Straubing liegt mitten im Gäuboden, einer der fruchtbarsten Ackerlandschaften Bayerns, und das prägt die Wirtschaft bis heute. Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Handel und Landtechnik bilden den Kern. Dazu kommt der Hafen Straubing-Sand an der Donau, der Umschlag, Lagerung und Logistik in die Stadt bringt. Die Autobahn A3 und die Bundesstraßen B8 und B20 machen die Stadt zum Verkehrsknoten für ganz Niederbayern.
Eine Besonderheit ist der Schwerpunkt Nachwachsende Rohstoffe. Das Kompetenzzentrum mit dem Technologie- und Förderzentrum und der Campus Straubing der Technischen Universität München für Biotechnologie und Nachhaltigkeit haben Forschung, Labore und Büros in die Stadt gebracht. Gebäude mit Labor- und Technikflächen rechnen sich anders als ein klassisches Bürohaus: Lüftung, Prozesswärme und unterschiedliche Raumtemperaturen verlangen eigene Nutzungszonen. Als kreisfreie Stadt ist Straubing außerdem Sitz von Behörden, Gerichten, Schulen und Kliniken, also von Gebäuden mit hohem Publikumsverkehr.
Für Eigentümer heißt das: Der Bestand ist breit gemischt. Ladengeschäfte und Praxen in der Altstadt, Lager- und Werkhallen an den Ausfallstraßen, Landtechnik- und Handelsbetriebe, dazu Hallen mit Büroanbau. Fast jedes dieser Gebäude braucht beim Verkauf oder bei einer Neuvermietung einen Energieausweis. Bis 31.12.2026 haben Sie bei Nichtwohngebäuden die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis, ab 01.01.2027 gilt nur noch der Bedarfsausweis. Wir empfehlen ihn schon heute, weil er unabhängig vom Leerstand oder vom Betriebsablauf Ihres Mieters rechnet. Praktisch heißt das: Wer ein Gebäude im Gäuboden besitzt, hat oft Anbauten, Nebengebäude und Umnutzungen auf einem Grundstück. Wir fassen sie in einem Ausweis zusammen, wenn sie technisch zusammenhängen, und trennen sie, wenn sie getrennte Anlagen haben.