Ein Pächter will die Halle im Deggendorfer Hafenumfeld übernehmen, der Notartermin steht, und der Energieausweis fehlt noch. So beginnen viele Anfragen bei uns. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) verlangt die Vorlage bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing, unabhängig vom Baujahr. Wir prüfen Ihre Unterlagen kostenlos vorab und sagen Ihnen, wo das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt. Dann rechnen wir Ihr Gebäude zonenweise nach DIN V 18599, ergänzen die Modernisierungsempfehlungen und lassen den Ausweis beim DIBt registrieren. Alles läuft über Telefon, E-Mail und Fotos. Sie bleiben beim Gespräch mit Ihrem Interessenten, wir kümmern uns um das Dokument.
Deggendorf liegt an der Donau, dort, wo der Gäuboden in den Bayerischen Wald übergeht. Die Stadt ist Sitz des Landratsamts Deggendorf und Oberzentrum für das Umland. Die Autobahnen A3 und A92 treffen sich in der Nähe, der Bayernhafen Deggendorf bindet die Donau als Wasserstraße an. Das macht die Stadt zu einem Standort für Logistik, Lagerung und Zulieferer, die zwischen Regensburg und Passau schnell erreichbar sein wollen.
Eine zweite Säule ist die Technische Hochschule Deggendorf. Seit den 1990er Jahren wächst der Campus, und mit ihm Labor-, Büro- und Gründerflächen. Hochschulnahe Gebäude mischen Hörsäle, Werkstätten, Rechenräume und Büros unter einem Dach. Für den Energieausweis heißt das: mehrere Nutzungszonen mit sehr unterschiedlichen Temperaturen, Lüftungsraten und Betriebszeiten. Dazu kommen Behörden, Schulen, das Gesundheitswesen mit Kliniken und Praxen sowie der Einzelhandel in der Altstadt und an den Ausfallstraßen.
Der Bestand ist deshalb gemischt: Hallen mit Büroanbau, Geschäftshäuser mit Wohnungen darüber, Hotels und Gaststätten, dazu Neubauten und Altbauten nebeneinander. Das Hochwasser von 2013, das den Stadtteil Fischerdorf traf, hat viele Eigentümer in der Region zum Sanieren gebracht. Wer nach einer Sanierung verkauft oder vermietet, sollte den Zustand im Ausweis dokumentieren. Bis 31.12.2026 haben Sie bei Nichtwohngebäuden die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Ab 01.01.2027 gilt nur noch der Bedarfsausweis, und wir empfehlen ihn schon jetzt. Praktisch heißt das: Bei Hallen im Hafenumfeld und bei Hochschulgebäuden klären wir zuerst, welche Teile beheizt, gekühlt oder belüftet sind. Daraus ergeben sich die Zonen, und die Zonen bestimmen den Wert im Ausweis.