Regierungsbezirk Unterfranken, Sitz Würzburg

Bedarfsausweis im Regierungsbezirk Unterfranken

Wer in Unterfranken ein Nichtwohngebäude verkauft oder vermietet, braucht einen gültigen Energieausweis, egal ob Werkhalle in Schweinfurt, Praxis in Würzburg oder Gasthaus in der Rhön. Wir erstellen den Bedarfsausweis nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) für 899 € Festpreis, mit DIBt-Registriernummer, in 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen und ohne Vor-Ort-Termin.

Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 2026

Mainufer in Unterfranken mit Weinhang, Gewerbehalle und Bürogebäude, im Hintergrund die Festung Marienberg über Würzburg
Regierungsbezirk Unterfranken
Einwohner
rund 1,3 Millionen
Kreise
12
Städte mit Seite
5
Lieferung
24 Stunden

899 €Festpreis Gewerbe

  • 24 hbis zum fertigen Ausweis nach vollständigen Unterlagen
  • 899 €Festpreis Nichtwohngebäude, inklusive Vorprüfung
  • 0Vor-Ort-Termine, alles per Telefon und E-Mail
  • Seit 2018erstellen wir Energieausweise, jeden mit DIBt-Registriernummer

01 Wirtschaftsraum

Welche Gewerbebauten prägen Unterfranken, und was heißt das für den Energieausweis?

Unterfranken ist ein Bezirk mit zwei Schwerpunkten: Mainfranken um Würzburg und Schweinfurt, und der Bayerische Untermain um Aschaffenburg. Dazwischen liegen Weinberge, Spessart, Rhön und Haßberge, und in jedem dieser Räume stehen Gewerbebauten ganz unterschiedlichen Alters. Sie vermieten ein Ladenlokal, verkaufen eine Halle oder verlängern einen Pachtvertrag? Dann ist der Energieausweis Ihre Eintrittskarte in das Geschäft. Wir begleiten Sie in drei Schritten: kostenlose Vorprüfung, Unterlagen und Fotos von Ihnen, fertiger Bedarfsausweis. Seit 2018 erstellen wir Energieausweise, jeder mit DIBt-Registriernummer, vollständig digital.

Unterfranken ist der nordwestlichste Regierungsbezirk Bayerns und grenzt an Hessen, Thüringen und Baden-Württemberg. Rund 1,3 Millionen Menschen leben hier in drei kreisfreien Städten (Würzburg, Schweinfurt, Aschaffenburg) und neun Landkreisen. Der Bezirk hat kein einzelnes Zentrum. Mainfranken mit Würzburg und Schweinfurt und der Bayerische Untermain um Aschaffenburg mit seiner Nähe zum Rhein-Main-Gebiet sind zwei eigene Wirtschaftsräume, getrennt durch den Spessart.

Schweinfurt ist seit Langem ein Industriestandort. Wälzlager, Antriebs- und Fahrzeugtechnik haben die Stadt geprägt, Unternehmen wie Schaeffler, SKF und ZF sind hier bekannt. Rund um solche Werke wuchsen Zulieferer, Werkstätten, Lager und Verwaltungsgebäude über viele Jahrzehnte, oft in mehreren Bauabschnitten. Auch Lohr am Main im Landkreis Main-Spessart ist ein bekannter Industriestandort mit Bosch Rexroth. Für den Energieausweis bedeutet das: Ein Gebäude besteht häufig aus Hallenteilen verschiedener Baujahre, mit Büro, Produktion und Lager unter einem Dach. Genau dafür sind die Nutzungszonen im Festpreis gedacht.

Würzburg dagegen lebt von Dienstleistung, Verwaltung, Universität, Universitätsklinikum und Handel. Hier dominieren Büros, Arztpraxen, Kanzleien, Ladenlokale und Gastronomie, viele davon in Gründerzeithäusern und Nachkriegsbauten der Innenstadt. Aschaffenburg verbindet Handel und Dienstleistung mit Logistik und Gewerbe entlang der A3. Die Autobahnen A3 und A7 sind für den ganzen Bezirk die Lebensader, an ihnen liegen Logistikhallen und Gewerbeparks.

Im ländlichen Raum sieht der Bestand anders aus. In der Rhön, den Haßbergen und im Spessart prägen mittelständische Betriebe, Handwerk, Landwirtschaft, Gasthäuser und Pensionen das Bild. Bad Kissingen ist als Kurstadt Teil der UNESCO-Welterbestätte „Bedeutende Kurstädte Europas“ und lebt von Kliniken, Hotels und Gesundheitsbetrieben. Rund um Kitzingen und das Maindreieck gehören Weingüter und Vinotheken zum Bestand. Zwischen Ballungsraum und Land unterscheiden sich vor allem Größe und Nutzungsmix: In der Stadt viele kleine Einheiten in Geschäftshäusern, auf dem Land eher einzelne Hallen, Betriebsgebäude und Hotels mit eigener Heizzentrale. Beides bewerten wir nach DIN V 18599, mit den Unterlagen, die Sie haben.

02 Schwerpunkte

Was im Regierungsbezirk Unterfranken gebaut ist

  1. Industrie und Zulieferer um Schweinfurt

    Werke, Montagehallen, Lager und Verwaltung wuchsen hier über Jahrzehnte zusammen. Wir legen für solche Anlagen bis zu 4 Nutzungszonen an, etwa Produktion, Lager, Büro und Sozialräume. Das ist im Festpreis von 899 € enthalten. Schicken Sie uns Grundrisse, Baujahre der Hallenteile und Angaben zur Heizung, wir rechnen daraus nach DIN V 18599 den Energiebedarf. Bei sehr großen Anlagen nennt die kostenlose Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis.

  2. Praxen, Büros und Läden in Würzburg

    In der Innenstadt sitzen Arztpraxen, Kanzleien und Geschäfte meist in Mehrnutzungshäusern. Wenn Sie eine Praxisfläche vermieten oder ein Geschäftshaus verkaufen, brauchen Interessenten den Ausweis spätestens bei der Besichtigung. Wir klären vorab am Telefon, welche Unterlagen genügen, und liefern den Bedarfsausweis in 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen. Mehr zu den Branchen finden Sie in unseren Ratgebern zu Arztpraxis und Einzelhandel.

  3. Logistik und Gewerbe an A3 und A7

    Entlang der Autobahnen stehen Lagerhallen, Speditionsgelände und Gewerbeparks, bei Aschaffenburg wie bei Würzburg und Schweinfurt. Hallen mit Bürotrakt sind Zonenfälle: Der beheizte Bürobereich wird anders gerechnet als die Lagerfläche. Wir fragen Baujahr, Dämmung, Heizart und Beleuchtung ab und erstellen daraus den Ausweis. Wer die Halle verkauft oder neu verpachtet, hat damit die Vorlagepflicht erfüllt.

  4. Hotels, Gasthäuser und Kurbetriebe

    In Bad Kissingen, in der Rhön und im Spessart gehören Hotels, Pensionen und Gasthäuser zum Bestand. Das sind häufig gewachsene Gebäude mit Anbauten, eigener Küche und eigener Heizzentrale. Für die Bewertung zählen Küchenbereiche, Gästezimmer und Gemeinschaftsflächen als eigene Zonen. Beim Pächterwechsel oder Verkauf ist der Ausweis fällig, die Vorprüfung sagt Ihnen vorher, was wir brauchen.

  5. Weinbau und Betriebe im ländlichen Raum

    Rund um Kitzingen, im Maindreieck und in den Haßbergen stehen Weingüter, Kelterhallen, Vinotheken und landwirtschaftlich geprägte Betriebe. Nicht jedes Gebäude braucht einen Ausweis, zum Beispiel können Gebäude nach § 2 Abs. 2 GModG ausgenommen sein, etwa reine Ställe oder Saisongebäude unter 4 Monaten Nutzung. Wenn ein beheiztes Verkaufs- oder Bürogebäude verkauft oder vermietet wird, ist der Ausweis dagegen Pflicht. Die kostenlose Vorprüfung klärt das vor der Bestellung.

03 Städte

Städte im Regierungsbezirk Unterfranken

Ihr Ort ist nicht dabei? Wir arbeiten ohne Vor-Ort-Termin für jede Gemeinde im Regierungsbezirk Unterfranken. Kreise: Stadt Aschaffenburg, Stadt Schweinfurt, Stadt Würzburg, Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Bad Kissingen, Landkreis Haßberge, Landkreis Kitzingen, Landkreis Main-Spessart, Landkreis Miltenberg, Landkreis Rhön-Grabfeld, Landkreis Schweinfurt, Landkreis Würzburg.

04 Gebäudebestand

Wie ist der Gebäudebestand in Unterfranken, und worauf kommt es bei Altbau und Denkmal an?

Der Bestand in Unterfranken reicht von mittelalterlichen Stadtkernen über Gründerzeit und Wiederaufbau nach 1945 bis zu Gewerbehallen der letzten Jahrzehnte. Würzburg wurde im März 1945 weitgehend zerstört und anschließend wieder aufgebaut. Viele Geschäftshäuser der Innenstadt stammen deshalb aus den 1950er und 1960er Jahren, oft mit Ladenlokal unten und Wohnungen oben. Das ist ein klassisches Mischgebäude und im Bezirk sehr häufig: Bis 31.12.2026 stellen wir dafür zwei Ausweise (Wohnteil und Nichtwohnteil) im Paket für 899 € statt 1.298 € einzeln aus. Ab 01.01.2027 gilt ein einziger Bedarfsausweis mit Zonen, wie beim Nichtwohngebäude.

Denkmäler gibt es im Bezirk reichlich, von der Würzburger Residenz bis zu Fachwerkhäusern in Kleinstädten. Bis 31.12.2026 sind Baudenkmäler vom Energieausweis ausgenommen. Ab 01.01.2027 entfällt diese Ausnahme: Auch Baudenkmäler brauchen dann bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung einen Ausweis. Wer ein Denkmal besitzt, sollte das früh einplanen.

Zur Rechtslage: Bis 31.12.2026 haben Sie bei Nichtwohngebäuden die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Wir empfehlen bei Gewerbe den Bedarfsausweis, weil er das Gebäude beschreibt und nicht das Verhalten der Nutzer. Ab 01.01.2027 gilt neues Energieausweisrecht: Für Nichtwohngebäude ist nur noch der Bedarfsausweis zulässig, und es gibt erstmals Effizienzklassen A bis G. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt 10 Jahre gültig.

Was heißt das konkret? Wer in Unterfranken 2026 verkauft oder neu vermietet, bekommt mit dem Bedarfsausweis einen Ausweis, der bis 2036 gültig bleibt, und muss nicht auf die neuen Muster warten. Wer erst 2027 vermietet und noch keinen gültigen Ausweis hat, braucht einen Ausweis nach neuem Recht. Die kostenlose Vorprüfung zeigt, wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt.

05 Festpreise

Gleicher Preis im ganzen Bezirk

Festpreis

Bedarfsausweis Nichtwohngebäude

899 €

  • Kostenlose Vorprüfung mit Proberechnung
  • Bedarfsausweis nach DIN V 18599
  • Zonierung, bis zu 4 Nutzungszonen inklusive
  • Modernisierungsempfehlungen
  • DIBt-Registriernummer, 10 Jahre gültig
  • Lieferung in 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen
Kostenlos vorprüfen lassen

Alle Festpreise

Nichtwohngebäudeinklusive bis zu 4 Nutzungszonen
899 €
Mischgebäudebis 31.12.2026 zwei Ausweise zum Paketpreis
1.298 €899 €
EinfamilienhausWohngebäude mit einer Wohneinheit
299 €
Mehrfamilienhausab zwei Wohneinheiten
399 €
Kostenlose Vorprüfungvor jeder Bestellung
0 €

Alle Preise sind Endpreise. Kleinunternehmer nach § 19 UStG, keine Umsatzsteuer. Bei sehr großen oder komplexen Gebäuden nennt die Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis.

Preise im Detail

06 Rechtslage

Was gilt heute, was ab 2027?

Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz), neues Energieausweisrecht nach BGBl. 2026 I Nr. 226, Artikel 2.
Themabis 31.12.2026ab 01.01.2027
AnlassVerkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing (§ 80 GModG); Aushang bei starkem Publikumsverkehrzusätzlich bei Verlängerung von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen
AusweisartWahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisnur noch Bedarfsausweis (energetische Bilanzierung nach § 81)
Effizienzklassekeine Klasse für Nichtwohngebäudeneu: A bis G nach dem Verhältnis zum Referenzgebäude
Mischgebäudezwei Ausweise: Wohnteil und Nichtwohnteilein Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet
Baudenkmälervom Ausweis ausgenommenAusnahme entfällt, Ausweis nötig
BerechnungsnormDIN V 18599:2018-09DIN/TS 18599:2025-10
Gültigkeit10 Jahre ab Ausstellung2026 ausgestellte Ausweise bleiben 10 Jahre gültig

07 Häufige Fragen

Fragen aus dem Regierungsbezirk Unterfranken

Brauche ich für meine Gewerbeimmobilie in Unterfranken einen Energieausweis?

Ja, wenn Sie das Gebäude verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen. Nach § 80 GModG muss der Ausweis Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorliegen und nach Vertragsschluss übergeben werden. Das gilt unabhängig vom Baujahr. Ab 01.01.2027 gilt die Pflicht auch bei der Verlängerung eines solchen Vertrags.

Was kostet ein Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude in Unterfranken?

899 € Festpreis, als Endpreis ohne ausgewiesene Umsatzsteuer (Kleinunternehmer nach § 19 UStG). Enthalten sind bis zu 4 Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen, die DIBt-Registriernummer und 10 Jahre Gültigkeit. Bei sehr großen oder komplexen Objekten nennt die kostenlose Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis. Eine Geld-zurück-Garantie gehört dazu.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Was gilt für Gewerbe bis Ende 2026?

Bis 31.12.2026 haben Sie bei Nichtwohngebäuden die Wahl. Wir empfehlen den Bedarfsausweis, weil er unabhängig von Leerstand und Nutzerverhalten ist und Modernisierungsempfehlungen enthält. Ab 01.01.2027 ist für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis vorgesehen. Wer jetzt einen Bedarfsausweis erstellen lässt, ist auf beide Rechtslagen vorbereitet.

Was ändert sich ab 01.01.2027 für Nichtwohngebäude?

Es gilt neues Energieausweisrecht. Nichtwohngebäude erhalten erstmals Effizienzklassen A bis G, bis Ende 2026 gibt es für sie keine Klasse. Der Ausweis wird digital und maschinenlesbar ausgestellt, die Denkmal-Ausnahme entfällt, und die Pflicht gilt auch bei Vertragsverlängerung. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt 10 Jahre gültig, ein Austausch ist nicht nötig.

Brauchen auch denkmalgeschützte Gebäude in Würzburg oder Aschaffenburg einen Ausweis?

Bis 31.12.2026 sind Baudenkmäler von der Ausweispflicht ausgenommen. Ab 01.01.2027 entfällt diese Ausnahme, dann brauchen auch Baudenkmäler bei Verkauf, Vermietung und Vertragsverlängerung einen Energieausweis. Die kostenlose Vorprüfung zeigt Ihnen vorab, wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt.

Mein Haus hat unten ein Ladenlokal und oben Wohnungen. Was brauche ich?

Das ist ein Mischgebäude. Bis 31.12.2026 gehören dazu zwei Ausweise, einer für den Wohnteil und einer für den Nichtwohnteil. Wir stellen beide im Paket für 899 € statt 1.298 € einzeln aus. Ab 01.01.2027 gilt ein einziger Bedarfsausweis mit Zonen, wie beim Nichtwohngebäude.

Wie läuft die Erstellung ab, und muss jemand zu mir kommen?

Nein, es gibt keinen Vor-Ort-Termin. Sie beginnen mit der kostenlosen Vorprüfung per Telefon, E-Mail oder WhatsApp unter 0152 060 777 67. Sie schicken, was Sie haben, etwa Grundrisse, Baujahre, Heizungsangaben und Fotos, wir erledigen den Rest. Der Ausweis liegt 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen vor.

Welches Bußgeld droht bei fehlendem Energieausweis?

Ein fehlender oder falscher Ausweis bei Verkauf oder Vermietung kann nach § 108 GModG mit bis zu 10.000 € geahndet werden. Wer ihn bei der Besichtigung nicht vorlegt oder nach Vertragsschluss nicht übergibt, riskiert bis zu 5.000 €. Mit einem rechtzeitig erstellten Bedarfsausweis vermeiden Sie das.

Bedarfsausweis im Regierungsbezirk Unterfranken. Ohne Termin.

Schicken Sie uns, was Sie zum Gebäude haben. Wir prüfen kostenlos vorab, nennen den Festpreis und liefern den Ausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.

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