Ein Nachfolger will Ihren Betrieb in Neugablonz übernehmen, die Bank möchte die Unterlagen sehen, und der Energieausweis fehlt. Oder ein Mieter für die Praxis in der Altstadt unterschreibt erst, wenn der Ausweis vorliegt. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) muss er bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing spätestens bei der Besichtigung vorliegen und nach Vertragsschluss übergeben werden. Wir lösen das für Sie ohne Vor-Ort-Termin: Sie schicken, was Sie haben, wir prüfen kostenlos vorab und liefern den DIBt-registrierten Bedarfsausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen. Seit 2018 stellen wir Energieausweise aus, und bei Gewerbe empfehlen wir den Bedarfsausweis.
Kaufbeuren ist kreisfreie Stadt im Ostallgäu, mit einer Altstadt, in der Fünfknopfturm, Stadtmauer und das Tänzelfest als Kinderfest bekannt sind. Wirtschaftlich ist die Stadt ein Mittelstandsstandort: Maschinenbau, Kunststoff- und Metallverarbeitung, Handwerk, Handel, Gesundheit und Verwaltung stehen nebeneinander. Mit dem Stadtteil Neugablonz hat Kaufbeuren eine besondere Geschichte: Nach 1945 siedelten sich dort Vertriebene aus dem böhmischen Gablonz an und gründeten eine Schmuck- und Glasindustrie, die als Gablonzer Schmuck bekannt wurde. Dazu kommen Einrichtungen wie die kbo-Klinik, Schulen und die Stadtverwaltung.
Für Eigentümer führt das zu einem Bestand, der vom Altstadthaus über kleinteilige Werkstatt- und Ateliergebäude in Neugablonz bis zu Hallen und Fachmärkten am Stadtrand reicht. In Neugablonz findet man Gebäude, die ursprünglich als Werkstatt mit Wohnung gebaut wurden, also oft Mischgebäude. In der Altstadt stehen Läden, Gastronomie und Büros in gewachsenen Häusern, im Umfeld des Bahnhofs Dienstleister und Praxen.
Die Ausweispflicht greift bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing, unabhängig vom Baujahr. Bis 31.12.2026 haben Sie bei Nichtwohngebäuden die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Ab 01.01.2027 gilt das neue Energieausweisrecht: Bedarfsausweis mit Klassen von A bis G für Nichtwohngebäude, und die Vorlagepflicht gilt dann auch bei der Verlängerung von Miet- und Pachtverträgen. Wer 2026 ausstellen lässt, hat zehn Jahre Ruhe, was sich bei Nachfolgeregelungen und Betriebsübergaben bezahlt macht. Gerade bei Familienbetrieben, die über Jahrzehnte gewachsen sind, liegt der Ausweis selten bereit, wenn der Notar anruft. Mit einer kurzen Vorprüfung vorab wird daraus ein erledigter Punkt auf der Liste.