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Energieausweis für Autohäuser: Was gilt für Showroom, Werkstatt und Lager?

Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 20267 Minuten LesezeitVon Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer
Autohaus mit gläsernem Showroom und angebauter Werkstatthalle am Stadtrand, davor geparkte Fahrzeuge

Ein Autohaus ist ein Nichtwohngebäude und braucht bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing einen Energieausweis. Showroom, Werkstatt, Büro und Lager werden dabei als eigene Zonen gerechnet, das passt in unseren Festpreis von 899 € mit bis zu vier Zonen. Ab 01.01.2027 ist nur noch der Bedarfsausweis zulässig, wir empfehlen ihn für Gewerbe schon heute.

Ein Autohaus besteht aus drei Gebäuden in einem. Vorn der Schaukasten aus Glas, dahinter eine hohe Werkstatthalle mit vielen Toren, daneben Büros und ein Teilelager. Jeder Teil hat eine eigene Technik und einen anderen Energiehunger. Genau deshalb lohnt sich beim Energieausweis ein genauer Blick: Ein falsch eingeordnetes Autohaus ergibt einen Ausweis, der bei der nächsten Verhandlung Fragen aufwirft.

Rechtsgrundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Die wichtigsten Stichtage fasst der GModG-Überblick zusammen.

Wann braucht ein Autohaus einen Energieausweis?

Immer dann, wenn das Gebäude verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird. Das Baujahr spielt keine Rolle (§ 80 GModG).

Bei Autohäusern ist der Auslöser oft kein klassischer Verkauf. Typisch sind diese Situationen:

  • Ein Händler gibt auf, ein Nachfolger übernimmt das Gelände.
  • Der Eigentümer verkauft die Immobilie und mietet sie zurück.
  • Ein Hersteller oder Händlerverbund stellt das Standortnetz um.
  • Ein Pachtvertrag läuft aus und wird verlängert.

Die Verlängerung ist ab 01.01.2027 ein eigener Anlass. Das neue Energieausweisrecht nennt die „Verlängerung eines solchen Vertrages“ ausdrücklich (§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung). Wer einen Pachtvertrag nach dem 1. Januar 2027 verlängert, braucht dafür einen gültigen Ausweis.

Vorlage und Übergabe laufen nach demselben Muster wie bei allen Nichtwohngebäuden: bei der Besichtigung vorlegen, nach Vertragsschluss übergeben. Die Grundregel erklärt Energieausweispflicht bei Nichtwohngebäuden.

Wie wird ein Autohaus im Energieausweis gerechnet?

Nach DIN V 18599 in Zonen. Das Gebäude wird in Bereiche mit gleicher Nutzung und Technik unterteilt, jeder Bereich bekommt sein eigenes Nutzungsprofil.

Bei einem typischen Betrieb entstehen vier Zonen, die in unseren Festpreis passen:

ZoneWas den Bedarf bestimmtWorauf wir achten
Showroom und VerkaufGroße Glasflächen, Sonneneintrag, Kühlung im SommerVerglasungsart, Sonnenschutz, Kühltechnik
WerkstattHohe Räume, häufig geöffnete Tore, HallenheizungHeizsystem (Strahler, Warmluft, Fußboden), Torflächen
Büro und Service-AnnahmeNormales Bürogebäude-ProfilHeizung, Beleuchtung, Lüftung
Teilelager und NebenräumeNiedrigere Temperaturen, wenig PersonenbetriebBeheizung, Dämmung der Hülle

Sonderfälle wie Waschstraße oder Lackierkabine ordnen wir je nach Technik zu. Wie die Aufteilung funktioniert, zeigt der Ratgeber Zonierung bei Nichtwohngebäuden. Zur Werkstatt als eigener Gebäudeart gibt es Werkstatt.

Eine zweite Lektion aus der Praxis: Autohäuser wachsen. Wer in den 1990ern einen Showroom angebaut und später eine Werkstatthalle verlängert hat, hat Bauabschnitte mit verschiedenen Baujahren und verschiedenen Dämmständen. Wir erfassen jeden Abschnitt getrennt, wenn Unterlagen dazu vorliegen.

Was kostet der Energieausweis für ein Autohaus?

Der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude kostet 899 € Festpreis. Enthalten sind bis zu vier Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen, die DIBt-Registriernummer und 10 Jahre Gültigkeit. Alle Preise sind Endpreise, wir sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG.

Für sehr große oder komplexe Anlagen nennt die kostenlose Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis. Dazu können Autohäuser mit mehreren Hallen, eigenem Lackierzentrum und verschiedenen Heizkreisen gehören. Sie erfahren den Preis, bevor Sie bestellen.

Die Lieferung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen. Die Marktlage und was Sie bei Billigangeboten prüfen sollten, steht in Was kostet ein Energieausweis für Nichtwohngebäude.

Bedarf oder Verbrauch: Was ist für ein Autohaus besser?

Der Bedarfsausweis. Bis 31.12.2026 dürfen Sie bei Nichtwohngebäuden frei wählen, danach gibt es nur noch den Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 3 GModG neu). Der Verbrauchsausweis bleibt reinen Wohngebäuden vorbehalten.

Für Autohäuser spricht außerdem Folgendes:

  1. Mischverbrauch. Strom und Wärme verteilen sich auf Verkauf, Werkstatt, Waschanlage, Ladepunkte und Beleuchtung des Außengeländes. Ein Verbrauchswert vermischt alles zu einer Zahl.
  2. Betriebsabhängig. Ein Händler mit drei Werkstattschichten verbraucht anders als einer mit reinem Verkauf. Für den nächsten Betreiber taugt die alte Abrechnung nicht.
  3. Verhandlungsbasis. Käufer und Pächter vergleichen Standorte. Der Bedarfsausweis zeigt das Gebäude, nicht den Vorgänger.
  4. Modernisierung. Er benennt, ob Dach, Verglasung, Torabschluss, Lüftung oder Beleuchtung den größten Hebel haben.

Im Einzelnen finden Sie das in Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis im Gewerbe.

Was ändert sich 2027 für Autohäuser?

Es kommen Effizienzklassen von A bis G für Nichtwohngebäude. Bis 31.12.2026 ausgestellte Ausweise haben keine Klasse und gelten 10 Jahre weiter, ohne Umschreibung.

Die Klasse ergibt sich aus dem Vergleich mit einem Referenzgebäude. Der Primärenergiebedarf Ihres Autohauses wird durch den Wert eines rechnerischen Zwillings geteilt, der Geometrie, Nutzung und Ausrichtung teilt. Klasse A gilt bis 1,0 und nur für Nullemissionsgebäude, danach folgt B über 1,0, C über 1,48, D über 1,97, E über 2,46, F über 2,95 und G über 3,5 (Anlage 10a, § 86 GModG neu).

Für Autohäuser heißt das:

  • Glas und Tore schlagen durch. Ein großer Showroom mit Zweifachverglasung aus den 1990ern liegt rechnerisch hoch, wenn die Referenz eine moderne Hülle hat.
  • Strom wird günstiger bewertet. Der Primärenergiefaktor sinkt von 1,8 auf 1,5. Eine Wärmepumpe mit Fußbodenheizung in der Werkstatt hilft doppelt.
  • Mindeststandard ab 2030. Nach § 40 neu darf der Primärenergiebedarf bestehender Nichtwohngebäude ab 01.01.2030 höchstens das 3,5-Fache und ab 2033 höchstens das 2,95-Fache der Referenz betragen. Der Ausweis löst die Pflicht nicht aus. Ausnahmen existieren, darunter für Werkstätten mit niedrigem Energiebedarf. Ob das auf Ihr Haus zutrifft, hängt vom Einzelfall ab.

Wo Ihr Autohaus beim Energiebedarf voraussichtlich liegt, sagt Ihnen die Vorprüfung. Eine feste Klassenzusage ist erst möglich, wenn die Muster für 2027 bekannt gemacht sind. Mehr zu den Klassen im Ratgeber Energieeffizienzklassen und zu den Mindeststandards unter Mindeststandards für Nichtwohngebäude.

Warum sind Autohäuser in Bayern ein besonderer Fall?

Weil Bayern ein Autoland ist und die Händlerlandschaft entsprechend dicht. Die Industrie prägt das Land: Audi sitzt in Ingolstadt, BMW in München und in Regensburg, dazu kommt ein Zuliefernetz in Oberbayern, Niederbayern, der Oberpfalz und Franken. Rund um diese Standorte stehen Autohäuser, Werkstätten und Vertragspartner in jeder Größe.

Was das für den Ausweis bedeutet, zeigt der Blick auf drei Regionen:

Oberbayern und München. Im Großraum München liegen Betriebe mit Verkaufsgebäuden in Gewerbegebieten und an Ausfallstraßen. Hier sind die Grundstücke wertvoll, Verkäufe und Neuverpachtungen sind häufig. Beim Eigentümerwechsel steht der Ausweis in der Unterlagenmappe, Ingolstadt mit seinem Autostandort gehört dazu.

Oberpfalz und Niederbayern. Rund um Regensburg arbeiten viele Betriebe im Umfeld des Automobilwerks. Der Mix aus Altbestand der 1980er und 1990er und neueren Hallen verlangt saubere Zonierung. Wer in der Region sucht, findet die Stadtseite Regensburg.

Mittelfranken. Der Ballungsraum Nürnberg, Fürth und Erlangen hat viele Betriebe an großen Straßenachsen. Auch hier wechseln Händler und Eigentümer, und Pachtverlängerungen kommen ab 2027 als Ausweisanlass hinzu.

Die Gebäude sind meist Nachkriegs- oder 1970er- bis 1990er-Bauten mit späteren Anbauten. Das ist keine Statistik, sondern eine Beschreibung des typischen Bestands. Er bringt den Charakter mit, den ein Bedarfsausweis sauber aufschlüsselt: viele Bauabschnitte, ein Mix an Heiztechnik, oft Glasfronten.

Welche Regierungsbezirke wir betreuen, steht unter Servicegebiete. Für Pflicht, Fristen und Bußgelder ist das GModG des Bundes maßgeblich, der Vollzug liegt bei den Ländern.

Was muss in der Verkaufs- oder Pachtanzeige stehen?

Sobald der Ausweis vorliegt, gehören bestimmte Angaben in jede kommerzielle Anzeige. Für Nichtwohngebäude sind das die Ausweisart und der Endenergiewert, getrennt nach Wärme und Strom, außerdem die wesentlichen Energieträger (§ 87 GModG heute).

Wer die Immobilie über ein Portal oder einen Makler anbietet, sollte das nicht dem Zufall überlassen. Makler haften für fehlende Pflichtangaben selbst (BGH, Urteil vom 05.10.2017, I ZR 232/16). In der Praxis mahnen Wettbewerber und Verbände fehlende Angaben ab, das Bußgeld selbst ist seltener das Problem. Der häufigste Fehler bei Gewerbe: Wärme und Strom stehen als eine einzige Zahl in der Anzeige.

Ab 2027 wird die Liste länger. Dann kommen unter anderem das Ausstellungsdatum, der Primärenergiebedarf und die Effizienzklasse hinzu (§ 87 GModG neu). Für Altausweise aus 2026 gelten die bisherigen Angaben nach § 112 neu weiter. Wenn Sie Ihr Autohaus in den nächsten Monaten anbieten, lohnt es sich daher, den Ausweis vor der Anzeige in der Hand zu haben. Eine Übersicht für Verkäufer gibt der Ratgeber zum Verkauf einer Gewerbeimmobilie.

Wo liegen bei einem Autohaus die größten Modernisierungshebel?

Meist in Hülle und Technik des Showrooms und der Werkstatt, in dieser Reihenfolge: Verglasung, Torabschluss, Wärmeerzeugung, Beleuchtung. Der Bedarfsausweis weist die Empfehlungen nach Bauteilen aus.

Was sich in unserer Praxis immer wieder zeigt:

  • Showroom-Verglasung. Eine durchgehende Glasfront aus den 1990ern hat hohe Wärmeverluste und im Sommer hohen Kühlbedarf. Sonnenschutzglas und außenliegender Sonnenschutz senken beides.
  • Werkstatttore. Tore sind Wärmebrücken und Luftschleusen. Dichtungen und bessere Torblätter gehören zu den günstigeren Maßnahmen.
  • Heiztechnik der Halle. Ältere Warmluft- oder Strahlungsheizungen arbeiten mit hohen Vorlauftemperaturen. Ein Wechsel auf Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse verbessert die Bilanz in der Regel. Nach neuem Recht liegt der Primärenergiefaktor für Strom bei 1,5 (bisher 1,8), der für Biomasse bei 0,7 (bisher 0,2).
  • Beleuchtung. Hohe Decken und Leuchtstoffröhren in Werkstatt und Lager sind ein klassisches Einsparfeld. Details im Ratgeber Beleuchtung im Energieausweis.
  • Dach. Große, flache Dächer von Werkstatthallen sind ein Dämmthema. Ob eine Dachsanierung förderfähig ist, klärt der Ratgeber zur BAFA-Förderung.

Der Ausweis ersetzt keine Energieberatung. Er zeigt aber, wo Sie stehen und was am meisten bringt. Wer Maßnahmen plant, sollte die Empfehlungen als Gesprächsgrundlage nutzen und die Förderlage vor Beginn prüfen.

Welche Unterlagen brauchen wir für ein Autohaus?

Was Sie schon haben, genügt meist. Gebraucht werden:

  1. Grundrisse und Schnitte, notfalls Skizzen mit Maßen.
  2. Baujahr jedes Bauabschnitts (Showroom, Werkstatt, Anbauten).
  3. Heizungsart, Baujahr der Anlage, Energieträger, Warmwasser.
  4. Angaben zu Lüftung, Kühlung und Beleuchtung im Showroom.
  5. Anzahl und Größe der Werkstatttore, Art der Verglasung.
  6. Fotos von Fassade, Dach, Heizraum und Typenschildern.

Fehlendes erfragen wir telefonisch oder per Foto. Einen Vor-Ort-Termin gibt es bei uns nicht. Vollständig finden Sie die Liste in der Checkliste Unterlagen.

Wie geht es weiter?

Wenn ein Verkauf, eine Neuverpachtung oder eine Verlängerung ansteht: Starten Sie die kostenlose Vorprüfung. Wir sagen Ihnen vorab, was gebraucht wird, wo Ihr Autohaus beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und welcher Festpreis gilt. Eine erste Einschätzung bekommen Sie auch über den Rechner. Das Angebot im Überblick: Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude.

Telefon und WhatsApp: 0152 060 777 67. Es gilt die Geld-zurück-Garantie.

Häufige Fragen

Brauche ich bei einer Händlerpacht mit dem Hersteller auch einen Energieausweis?

Ja, Verpachtung und Leasing lösen dieselbe Vorlagepflicht aus wie Vermietung und Verkauf. Ab 01.01.2027 gilt das ausdrücklich auch bei der Verlängerung eines solchen Vertrags.

Zählt die Waschhalle oder die Lackiererei zum Ausweis?

Ja, sie gehören zum Gebäude und werden in der Zonierung berücksichtigt, je nach Technik als eigene Zone oder zusammen mit der Werkstatt. Die Vorprüfung klärt anhand Ihrer Unterlagen, wie viele Zonen entstehen.

Warum landet ein Autohaus mit großer Glasfront rechnerisch oft schlecht?

Große Verglasung, hohe Räume und viele Torflächen erhöhen den berechneten Heiz- und Kühlbedarf. Der Bedarfsausweis zeigt genau, welcher Bauteil wie viel beiträgt, und liefert Modernisierungsempfehlungen dazu.

Kann ich mit einem alten Verbrauchsausweis weiterarbeiten?

Ein gültiger Ausweis bleibt 10 Jahre nutzbar, auch über den Jahreswechsel hinaus. Wird aber ab 2027 ein neuer fällig, gibt es für Nichtwohngebäude nur noch den Bedarfsausweis.

Wie hoch ist das Bußgeld, wenn der Ausweis fehlt?

Bis zu 10.000 € bei fehlendem oder falschem Ausweis bei Verkauf oder Vermietung, bis zu 5.000 € bei Nichtvorlage in der Besichtigung oder fehlender Übergabe (§ 108 GModG).

Quellen

Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer

Stephan GrosserGründer & Geschäftsführer, Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Wir erstellen seit 2018 Energieausweise für Gewerbe, Praxen, Hallen und Wohngebäude, jeden mit DIBt-Registriernummer.

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