Kosten & Förderung

Wie viel BAFA-Zuschuss bekommt ein Gewerbebetrieb in Bayern für Einzelmaßnahmen?

Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 20267 Minuten LesezeitVon Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer
Oberbayerischer Gasthof mit Holzbalkonen und Lüftungstechnik am Seitenflügel vor Alpenvorland

Das BAFA zahlt für Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden 15 % Zuschuss auf Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung und 50 % auf Fachplanung, Baubegleitung und Emissionsminderung bei Biomasse. Förderfähig sind höchstens 500 EUR je Quadratmeter Nettogrundfläche. Der Antrag muss gestellt sein, bevor Sie den Liefer- oder Bauvertrag unterschreiben.

Zwei Zahlen entscheiden, ob sich ein Förderantrag lohnt: die Nettogrundfläche Ihres Gebäudes und das Datum auf Ihrem Handwerkervertrag. Alles andere ist Rechnen. Dieser Ratgeber zeigt, wie es bei Nichtwohngebäuden in Bayern funktioniert, vom Gasthof im Voralpenland bis zur Halle in Mittelfranken.

Die Zahlen stammen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Einzelmaßnahmen an Nichtwohngebäuden. Konditionen ändern sich. Prüfen Sie vor jedem Antrag das aktuelle Merkblatt auf bafa.de.

Wie rechne ich meinen BAFA-Zuschuss aus?

Multiplizieren Sie die Nettogrundfläche mit 500 EUR: Das ist die Obergrenze der förderfähigen Kosten für Hülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung. Davon zahlt das BAFA in den meisten Fällen 15 % als Zuschuss.

Drei Beispiele, vereinfacht und ohne weitere Höchstgrenzen der Richtlinie. Es sind Rechenmodelle, keine Kundenfälle.

BeispielNettogrundflächeObergrenze (500 EUR je m²)angenommene KostenZuschuss
Gasthof mit Gästezimmern in Oberbayern, neue Lüftung mit Wärmerückgewinnung600 m²300.000 EUR180.000 EUR27.000 EUR (15 %)
Halle eines Metallbetriebs in Mittelfranken, Dach und Wand dämmen2.400 m²1.200.000 EUR360.000 EUR54.000 EUR (15 %)
Bürogebäude in München, Effizienzpumpen und Regelungstechnik1.200 m²600.000 EUR90.000 EUR13.500 EUR (15 %)

Liegen die tatsächlichen Kosten über der Obergrenze, zählt die Obergrenze. Liegen sie darunter, zählen die tatsächlichen Kosten. Wer die Fläche kennt, weiß in zwei Minuten, ob sich ein Antrag lohnt.

Welche Maßnahmen fördert das BAFA bei Nichtwohngebäuden?

Das BAFA fördert fünf Gruppen von Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die meisten mit 15 %. Nur Biomasse-Emissionsminderung sowie Fachplanung und Baubegleitung erhalten 50 %.

MaßnahmeSatzObergrenzeHinweis
Gebäudehülle15 %500 EUR/m² NGFBestandsgebäude, Bauantrag in der Regel mindestens 5 Jahre zurück
Anlagentechnik (ohne Heizung)15 %500 EUR/m² NGFEffizienzpumpen, Wärmerückgewinnung, Lüftung, Regelung
Heizungsoptimierung, Effizienz15 %500 EUR/m² NGFbestehende Anlage, keine Erneuerung
Heizungsoptimierung, Emissionsminderung Biomasse50 %500 EUR/m² NGFNachrüstung an bestehender Biomasseanlage
Fachplanung und Baubegleitung50 %5 EUR/m² NGF, höchstens 20.000 EURExperte der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes

Aus bayerischer Sicht fällt die vierte Zeile auf. In Regionen mit viel Holz stehen in Betrieben und Beherbergungsbetrieben Hackschnitzel- und Pelletanlagen. Wer dort Filter oder andere Emissionsminderung nachrüstet, bekommt statt 15 % die Hälfte der Kosten erstattet. Welche Technik im Einzelfall förderfähig ist, regelt die Richtlinie, nicht die Pressemeldung eines Herstellers.

Warum landet der Heizungstausch nicht beim BAFA?

Bei Unternehmen läuft der Austausch einer fossilen Heizung gegen eine erneuerbare Anlage über das KfW-Programm 522, nicht über das BAFA.

Zuschusshöhe und Höchstgrenzen stehen im aktuellen KfW-Merkblatt 522. Das BAFA ist für die bestehende Anlage zuständig: Pumpen, Regelung, hydraulischer Abgleich, Optimierung.

Für den Gasthof mit alter Ölheizung heißt das: zwei Töpfe, zwei Anträge, zwei Reihenfolgen. Wer beide Ziele hat, plant zuerst, welche Maßnahme in welches Programm gehört. Die Komplettsanierung zum Effizienzgebäude ist ein dritter Weg und steht im Ratgeber KfW-Förderung für Nichtwohngebäude.

Wer darf beantragen, und was heißt „vor Vorhabenbeginn“?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Rechtsform, Contractoren, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Bund, Länder und politische Parteien sind ausgeschlossen. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst der Antrag, dann der Vertrag.

Vorhabenbeginn klingt nach Bagger. Gemeint ist die Unterschrift unter einen Liefer- oder Bauvertrag. Ausgenommen sind Verträge mit einer Klausel, die an die Förderzusage geknüpft ist. Planung und Beratung zählen nicht als Beginn, die dürfen Sie vorher beauftragen.

So sieht die Reihenfolge aus:

  1. Ist-Zustand sammeln: Grundrisse mit Nettogrundfläche, Verbrauchsdaten, Fotos von Typenschild und Fassade.
  2. Experten einbinden: Für Fachplanung, Baubegleitung und die meisten Nachweise schreibt das Programm Energieeffizienz-Experten von der Expertenliste des Bundes vor. Ein guter Handwerker allein reicht nicht.
  3. Antrag stellen und den Zuwendungsbescheid abwarten.
  4. Erst danach beauftragen und bauen.
  5. Laufend dokumentieren: Rechnungen, Nachweise, Fotos.
  6. Verwendungsnachweis spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums einreichen. Der läuft regulär bis zu 36 Monate.

Bei Unternehmen gilt zusätzlich das Beihilferecht: Zuschüsse und andere öffentliche Mittel dürfen zusammen eine Höchstgrenze nicht überschreiten. Das ist relevant, wenn Sie zusätzlich Landesprogramme nutzen. Welche es in Bayern gibt, erklärt der Ratgeber Landesförderung. Lassen Sie größere Vorhaben vorab von Ihrem Steuerberater prüfen.

Was ist bei Gasthöfen, Brauereien, Hallen und Büros in Bayern typisch?

Die Baustellen ähneln sich je nach Branche, und das bestimmt, welcher Fördertopf passt. Fünf Muster, die in Bayern häufig sind:

  • Gasthöfe und Hotels in Alpen- und Seenregionen: Saisonbetrieb, viele Zimmer, große Küchen. Lüftung mit Wärmerückgewinnung und Regelung sind klassische Anlagentechnik. Mehr zur Gebäudeart im Ratgeber Hotel und Pension.
  • Brauereien und Lebensmittelbetriebe: Kälte, Prozesswärme, Dampf. Die Förderung betrifft Gebäudehülle und Gebäudetechnik, nicht den Produktionsprozess selbst. Prüfen Sie in der Richtlinie, was zum Gebäude zählt und was zur Anlage.
  • Handwerk und Familienbetriebe: Werkstatt und Verwaltung unter einem Dach. Dach- und Wanddämmung der Halle bringt oft die größte Wirkung.
  • Büros im Großraum München: Bestand aus den Jahrzehnten nach dem Krieg, nachgerüstete Regelung und Pumpen sind überschaubare Einzelmaßnahmen mit klarer Wirkung.
  • Industrie in Ingolstadt, Regensburg und Nürnberg: Zulieferbetriebe mit Hallen und Verwaltungsbauten aus den 1970er bis 1990er Jahren. Hier liegt bei der Hülle das Potenzial.

Dazu kommen die denkmalreichen Altstädte, etwa in Regensburg. Wo Fassade und Fenster nicht verändert werden dürfen, bleibt oft nur die Anlagentechnik. Die Abstimmung mit der Denkmalbehörde gehört vor den Antrag. Zu den Folgen für den Energieausweis steht mehr im Abschnitt unten.

Lässt sich der BAFA-Zuschuss mit Kredit und Landesmitteln kombinieren?

Grundsätzlich ja, aber nicht unbegrenzt: Bei Unternehmen begrenzt das Beihilferecht die Summe aller öffentlichen Mittel. Das gilt für den Zuschuss und für alles, was Sie zusätzlich beantragen.

In Bayern kommt der Energiekredit Gebäude der LfA Förderbank Bayern in Betracht: ein Förderdarlehen über die Hausbank, bis 20 Mio. EUR je Vorhaben, für Unternehmen und Freiberufler mit bis zu 500 Mio. EUR Jahresumsatz. Voraussetzung ist eine (Vor-)Förderung von BAFA oder KfW nach der BEG. So behalten Sie den Zuschuss für die Einzelmaßnahme und müssen die Betriebskasse nicht leeren. Für einen Familienbetrieb mit Halle und Verwaltung ist das oft der praktikabelste Weg: dämmen, Lüftung erneuern, Restsumme über den Kredit.

Wer neben Einzelmaßnahmen auch eine Komplettsanierung zum Effizienzgebäude plant, legt die Reihenfolge vorher fest, nicht hinterher, und klärt im Merkblatt, ob sich die Programme ausschließen.

Fördert das BAFA auch die Energieberatung?

Ja, über Modul 2 der Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Das BAFA übernimmt einen Teil des Beratungshonorars, gedeckelt nach Nettogrundfläche. Die aktuellen Höchstbeträge und der Kreis der Antragsberechtigten stehen auf der BAFA-Seite zu Modul 2.

Die Beratung übernimmt ein zugelassener Energieberater. Wir stellen Bedarfsausweise aus und beraten nicht zu Förderanträgen. Wer welche Rolle hat, steht im Ratgeber Energieberater für Nichtwohngebäude.

Was hat der Energieausweis mit der BAFA-Förderung zu tun?

Rechtlich nichts: Die BAFA-Merkblätter verlangen keinen Energieausweis. Praktisch viel, denn der Bedarfsausweis hält den Ausgangszustand nach DIN V 18599 fest und die Pflicht dazu entsteht ohnehin bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing.

Die Rechtslage: Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) gilt bis 31.12.2026 bei Nichtwohngebäuden die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Die Novelle wurde am 28.07.2026 im BGBl. 2026 I Nr. 226 verkündet. Ab 01.01.2027 gilt neues Energieausweisrecht:

  • Bei Nichtwohngebäuden ohne gültigen Ausweis ist bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing nur noch der Bedarfsausweis zulässig (§ 80 GModG in der ab 2027 geltenden Fassung).
  • Die Vorlagepflicht gilt auch bei der Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags.
  • Es gibt erstmals Klassen A bis G für Nichtwohngebäude. Bis 31.12.2026 haben sie keine Klasse.
  • Die Denkmal-Ausnahme entfällt. Auch Baudenkmäler brauchen ab 2027 einen Ausweis.
  • Ausweise aus 2026 bleiben zehn Jahre gültig, ein Umschreiben ist nicht nötig.

Wir empfehlen bei Gewerbe den Bedarfsausweis. Bei einem Gasthof mit Wirtewohnung handelt es sich um ein Mischgebäude: Bis 31.12.2026 stellen wir zwei Ausweise im Paket für 899 EUR aus, ab 2027 genügt ein Bedarfsausweis mit Zonen. Wer vor einer geförderten Sanierung wissen will, wo das Gebäude steht, sieht das am Ausweis. Bei einem 2027 geplanten Ausweis zeigt die Vorprüfung, wo das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt.

Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG ab 2030 und ab 2033 Renovierungsanforderungen, gemessen am Referenzgebäude und mit Ausnahmen. Der Ausweis löst sie nicht aus. Er zeigt früh, wo Sie stehen.

Welche Fehler kosten die Förderung?

Fünf Fehler führen am häufigsten zum Verlust oder zur Kürzung, und keiner hat mit dem Gebäude zu tun:

  1. Vertrag vor Antrag. Die Zusage für den Handwerker im Frühjahr ist schnell gegeben. Damit hat das Vorhaben begonnen.
  2. Wohngebäude-Regeln in der Kalkulation. Pauschaler iSFP-Bonus und höhere Sätze gelten für Nichtwohngebäude nicht ohne Weiteres.
  3. Heizungstausch beim BAFA. Dafür ist KfW 522 zuständig.
  4. Kein Experte der Expertenliste. Fachplanung und Baubegleitung verlangen ihn.
  5. Verspäteter Verwendungsnachweis. Wer Rechnungen erst am Ende sucht, riskiert die Auszahlung.

Was ist Ihr nächster Schritt?

Klären Sie zuerst, wo Ihr Gebäude heute energetisch steht, und wählen Sie dann das Programm. Erst danach stellen Sie den Antrag und unterschreiben den Vertrag.

Den ersten Schritt nehmen wir Ihnen ab. In der kostenlosen Vorprüfung sagen wir Ihnen, wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und welche Unterlagen wir dafür brauchen. Sie schicken, was Sie haben, per Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude kostet 899 EUR Festpreis und liegt 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen vor, mit DIBt-Registriernummer, ohne Vor-Ort-Termin, mit Geld-zurück-Garantie. Telefon und WhatsApp: 0152 060 777 67.

Häufige Fragen

Fördert das BAFA den Austausch einer Ölheizung im Hotel oder Gasthof?

Nein, bei Unternehmen läuft der Austausch einer fossilen Heizung gegen eine erneuerbare Anlage über das KfW-Programm 522, nicht über das BAFA. Das BAFA bleibt für die Optimierung der bestehenden Anlage zuständig, etwa für Pumpen, Regelung und hydraulischen Abgleich.

Zählt die Planung eines Architekten schon als Vorhabenbeginn?

Nein. Planung und Beratung dürfen vor dem Antrag laufen. Als Vorhabenbeginn gilt der unterschriebene Liefer- oder Bauvertrag, es sei denn, der Vertrag enthält eine Klausel, die ihn an die Förderzusage knüpft. Die genaue Regel steht im BAFA-Merkblatt Antragstellung.

Wie lange habe ich Zeit für die Umsetzung?

Der Bewilligungszeitraum läuft regulär bis zu 36 Monate. Den Verwendungsnachweis reichen Sie spätestens 6 Monate nach dessen Ende ein. Sammeln Sie Rechnungen, Nachweise und Fotos deshalb laufend.

Ist ein Energieausweis Voraussetzung für den BAFA-Antrag?

Die BAFA-Merkblätter zu den Einzelmaßnahmen nennen den Energieausweis nicht als Fördervoraussetzung. Er ist trotzdem ein guter Startpunkt, weil er den Ausgangszustand festhält. Ausweise aus 2026 bleiben zehn Jahre gültig.

Gilt der iSFP-Bonus für meine Gewerbeimmobilie?

Nicht pauschal. Bei Wohngebäuden bringt der individuelle Sanierungsfahrplan 5 Prozentpunkte. Für Nichtwohngebäude gilt das nicht ohne Weiteres. Rechnen Sie ihn erst ein, wenn das aktuelle BAFA-Merkblatt Ihre Maßnahme ausdrücklich nennt.

Darf ein Kleinbetrieb ohne Energieverbrauchsgrenze die geförderte Beratung nutzen?

Wer bei Modul 2 der Energieberatung antragsberechtigt ist, regelt das BAFA auf seiner Programmseite. Prüfen Sie dort vor der Beauftragung, ob Ihr Betrieb dazugehört.

Quellen

Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer

Stephan GrosserGründer & Geschäftsführer, Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Wir erstellen seit 2018 Energieausweise für Gewerbe, Praxen, Hallen und Wohngebäude, jeden mit DIBt-Registriernummer.

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