Kosten & Förderung

Welche Landesförderung gibt es in Bayern für Gewerbegebäude?

Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 20268 Minuten LesezeitVon Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer
Sanierter Gewerbebau mit Photovoltaik-Dach vor Alpenkulisse in Oberbayern

Für Gewerbegebäude gibt es in Bayern als belegtes Landesprogramm den Energiekredit Gebäude der LfA Förderbank Bayern: ein Förderdarlehen bis 20 Mio. € je Vorhaben, beantragt über die Hausbank. Voraussetzung ist eine Förderung von BAFA oder KfW nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Zuschüsse des Landes für Gewerbegebäude können wir derzeit nicht belegen.

Wer ein Gewerbegebäude in Bayern sanieren will, sucht zuerst nach Zuschüssen des Freistaats. Die ehrliche Lage ist übersichtlicher, als viele Webseiten behaupten. Es gibt ein belegtes Landesprogramm für Gebäude, eine Landespflicht für Photovoltaik und eine Reihe von Behauptungen, die sich nicht belegen lassen. Dieser Text trennt das voneinander. Alle Angaben haben wir am 11.10.2026 an den Primärquellen geprüft; Fördersätze, die wir nicht belegen können, nennen wir nicht.

Eine Vorbemerkung zur Rechtslage: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) regelt den Energieausweis. Bis 31.12.2026 haben Sie bei Nichtwohngebäuden die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis, ab 01.01.2027 gilt das neue Energieausweisrecht, und für Gewerbe bleibt nur der Bedarfsausweis. Mit Förderung hat das zunächst nichts zu tun. Mit Planung schon: Wer saniert, weiß am besten vorher, wo sein Gebäude steht.

Was bietet der Freistaat Bayern Gewerbebetrieben für Gebäude?

Belegt ist ein Programm: das Bayerische Energiekreditprogramm mit dem Energiekredit Gebäude der LfA Förderbank Bayern. Es ist ein Förderdarlehen, kein Zuschuss. Gefördert werden die energetische Sanierung und Einzelmaßnahmen an gewerblichen Gebäuden sowie gewerbliche Neubauten.

MerkmalEnergiekredit Gebäude (LfA)
FörderartFörderdarlehen
Höhebis 20 Mio. € je Vorhaben
Finanzierungsanteilbis 100 %
Haftungsfreistellung„HaftungPlus“ bis 5 Mio. €
Antragüber die Hausbank
ZielgruppeUnternehmen und Freiberufler mit Standort in Bayern, Jahresumsatz (Gruppenumsatz) bis 500 Mio. €
Voraussetzung(Vor-)Förderung von BAFA oder KfW nach BEG
Stand der Konditionen09.10.2026, keine Befristung genannt

Das ist alles, was wir als Landesprogramm für Gewerbegebäude belegen können. Es klingt nach wenig, ist aber für viele Vorhaben der entscheidende Baustein: Bundesförderung und Landeskredit lassen sich nach den Programmangaben verbinden, das Land stützt also die Finanzierung, nicht die Maßnahme selbst.

Wer darf den Energiekredit Gebäude beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler mit Jahresumsatz bis 500 Mio. €, laut Wirtschaftsministerium mit Standort in Bayern. Damit fallen Gasthöfe, Handwerksbetriebe, Praxen, Büros und mittelständische Industrie in den Kreis; nur Konzerne jenseits der Umsatzgrenze nicht.

Zwei Feinheiten:

  • Die Förderseite der LfA nennt „Unternehmen und Freiberufler“, die Seite des Wirtschaftsministeriums „kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler“. Maßgeblich ist die Umsatzgrenze der LfA.
  • Gezählt wird der Gruppenumsatz. Gehört Ihr Betrieb zu einer Unternehmensgruppe, zählt die ganze Gruppe.

Bei einer Verpächterkonstellation lohnt eine frühe Rückfrage bei der Hausbank: Wer Eigentümer des Gebäudes ist und wer es betreibt, kann darüber entscheiden, wer den Antrag stellt.

Warum hängt die Landesförderung an BAFA und KfW?

Weil der Energiekredit auf die Bundesförderung aufsetzt. Das Vorhaben braucht eine (Vor-)Förderung von BAFA oder KfW nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), und zwar in einer der Varianten Nichtwohngebäude, Einzelmaßnahmen oder Klimafreundlicher Neubau.

Für Ihre Planung heißt das: Die Förderkette beginnt beim Bund. Erst die BEG-Förderung, dann der Landeskredit. Wie die Zusage der Bundesstelle nachzuweisen ist und in welcher Reihenfolge Sie anfragen, entscheidet Ihre Hausbank gemeinsam mit der LfA. Wichtig ist eine Regel, die für fast alle Förderprogramme gilt: Vergeben Sie keine Aufträge, bevor die Antragswege geklärt sind. Welche Fristen im Einzelfall gelten, steht in den Richtlinien der jeweiligen Stelle; das prüfen wir hier nicht für Sie, und wir raten auch nicht, es aus Erinnerung zu tun.

Wie die Bundesförderung für Ihr Gebäude im Detail aussieht, behandeln wir getrennt in den Texten zur BAFA-Förderung und zur KfW-Förderung.

Gibt es in Bayern noch andere Programme, von denen man hört?

Ja, aber nicht alle sind für Sie heute beantragbar. Zwei Beispiele aus unserer Prüfung:

  • Ein Zuschussprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“ für kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum, finanziert aus dem EFRE, ist in der Förderdatenbank beschrieben (Gebäudesanierung mindestens 20 % unter dem gesetzlichen Niveau, Antrag vor Beginn bei der Regierung). Die Laufzeit ist auf die EFRE-Periode 2021 bis 2027 und die verfügbaren Mittel begrenzt, der Richtlinienstand ist Mai 2023. Ob Sie heute noch einen Antrag stellen können, bestätigt die Quelle nicht. Deshalb führen wir es nicht als Förderung auf. Wer im ländlichen Raum baut, fragt bei seiner Regierung (etwa Oberbayern, Niederbayern, Schwaben) nach dem aktuellen Stand.
  • „BioWärme Bayern“ fördert Biomasseheizwerke ab 60 kW. Das ist ein Programm für Wärmeerzeugung, kein Gebäudeprogramm.

Die Regel dahinter: Zahlen und Sätze aus Foren, Newslettern oder alten Merkblättern übernehmen wir nicht. Was nicht an der Primärquelle steht, steht hier nicht.

Was gilt in Bayern bei Photovoltaik auf Gewerbedächern?

Hier hat Bayern eine eigene Regelung: Art. 44a der Bayerischen Bauordnung (BayBO) verpflichtet Eigentümer von Nichtwohngebäuden zu Photovoltaik. Das ist keine Förderung, aber es verändert Ihre Kalkulation, und es beeinflusst, was als „freiwillige“ Maßnahme überhaupt noch zählt.

FallPflicht ab
Neubau, ausschließlich gewerbliche oder industrielle NutzungBauantrag oder vollständige Bauvorlagen ab 01.03.2023
Neubau, sonstige Nichtwohngebäudeab 01.07.2023
Bestehendes Nichtwohngebäude, vollständige Erneuerung der DachhautMaßnahme beginnt ab 01.01.2025

Angemessen ist eine Auslegung, wenn die Module mindestens ein Drittel der geeigneten Dachfläche bedecken. Flächen für Belichtung oder Be- und Entlüftung zählen nicht als geeignet. Bei geneigten Dächern müssen die Module dachparallel oder dachintegriert sein.

Ausnahmen gelten unter anderem für Gebäude mit Dachfläche bis 50 m², Gewächshäuser, Traglufthallen, Zelte, unterirdische Bauten und vorübergehende Gebäude. Die Pflicht entfällt außerdem bei Widerspruch zu anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten, bei technischer Unmöglichkeit oder bei unbilliger Härte, etwa wenn sich der Aufwand innerhalb der üblichen Nutzungsdauer nicht erwirtschaften lässt. Das müssen Sie glaubhaft nachweisen. Und: Als erfüllt gilt die Pflicht auch, wenn eine Solarthermie- oder PV-Anlage mindestens 15 % des Wärme- und Kälteenergiebedarfs deckt, für Gebäude mit gesetzlicher Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien.

Eine häufige Fehlinformation: Ein Außerkrafttreten von Art. 44a zum 30.06.2030 steht im aktuellen Gesetzestext nicht. Ebenso wenig ist ausdrücklich geregelt, dass eine Teilreparatur der Dachhaut die Pflicht nicht auslöst. Das ist Auslegung, kein Normtext.

Wie sieht das für typische bayerische Gebäude aus?

Die Landesförderung ist dieselbe, die Ausgangslagen sind es nicht. Drei Beispiele aus Bayern, jeweils mit der Frage, welche Hebel hier überhaupt greifen:

Gasthof in Oberbayern, Baujahr 1970er, Heizung mit Öl oder Flüssiggas, Saisonbetrieb. Ein Gasthof im Voralpenland hat oft einen hohen Warmwasserbedarf, große Küchen und wechselnde Auslastung. Sinnvolle Einzelmaßnahmen sind Heizungstausch, Lüftung der Küche mit Wärmerückgewinnung und Dämmung der obersten Geschossdecke. Solche Maßnahmen können Einzelmaßnahmen im Sinne der BEG sein, und damit der mögliche Einstieg für den LfA-Kredit; ob sie förderfähig sind, klärt der Antrag bei BAFA oder KfW. Wird das Dach ohnehin komplett erneuert, kommt die PV-Pflicht ins Spiel.

Bürogebäude in München, Baujahr 1980er, Flachdach, Klimatisierung. Hier sind Kühlung, Beleuchtung und Gebäudeautomation die großen Posten. Eine Sanierung der Gebäudehülle lohnt sich meist nur zusammen mit der Technik. Die Umsatzgrenze von 500 Mio. € spielt bei Eigentümergesellschaften eine Rolle: Gruppenumsatz heißt Gruppenumsatz.

Halle in Mittelfranken, Baujahr 1990er, Handwerks- oder Produktionsbetrieb. Große Dachfläche, wenig Fassade, Hallenheizung. Das Dach ist der Hebel: bei vollständiger Dachsanierung PV-Pflicht nach Art. 44a BayBO, bei Dämmung der Dachhaut die Verbindung zur Bundesförderung.

Für Brauereien, Metzgereien und Lebensmittelbetriebe gilt zusätzlich: Ein Energieausweis bilanziert das Gebäude, also Heizung, Kühlung, Lüftung, Beleuchtung und Warmwasser, nicht die Maschinen. Prozessenergie bleibt eine eigene Frage.

In den Altstädten von Bamberg, Regensburg oder Nürnberg kommt der Denkmalschutz hinzu. Für Baudenkmäler fällt ab 01.01.2027 die Befreiung von der Ausweispflicht weg; mehr dazu im Text zum Denkmal. Ob und welche Förderung für ein denkmalgeschütztes Gebäude zusätzlich greift, ist Einzelfall und gehört in ein Gespräch mit der Denkmalbehörde.

Hilft mir ein Energieausweis bei der Förderung?

Er ist keine Antragsunterlage, die wir für den LfA-Kredit belegen können, aber er ist die beste Entscheidungsgrundlage vor dem Antrag. Ein Bedarfsausweis nach DIN V 18599 berechnet, wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf liegt, und enthält Modernisierungsempfehlungen. Damit sehen Sie, welche Maßnahme sich lohnt, bevor Sie mit Hausbank und Energieberater sprechen.

Das ist auch rechtlich keine Zufälligkeit: Der Bedarfsausweis beruht auf der Berechnung des Gebäudes, nicht auf Abrechnungen. Ein leer stehender Gewerberaum oder ein Betrieb mit stark schwankender Auslastung ergibt im Verbrauchsausweis ein schiefes Bild. Wir empfehlen bei Gewerbe den Bedarfsausweis.

Und es gibt einen zweiten Grund. Ab 2030 und 2033 verlangt das neue Recht für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude Mindeststandards (§ 40 GModG in der ab 01.01.2027 geltenden Fassung). Der Ausweis löst diese Pflicht nicht aus, zeigt Ihnen aber, in welcher Richtung Sie planen müssen. Ausführlicher steht das im Text zu den Mindeststandards.

Wie gehe ich in der Praxis vor?

Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge:

  1. Ausgangslage klären. Wo liegt Ihr Gebäude beim Energiebedarf, und welche Maßnahmen empfiehlt die Berechnung? Dafür gibt es die kostenlose Vorprüfung: Sie schicken, was Sie haben, wir sagen, wo Ihr Gebäude voraussichtlich liegt und was für den Ausweis gebraucht wird.
  2. Maßnahme festlegen. Einzelmaßnahme oder umfassende Sanierung? Das entscheidet über die BEG-Variante.
  3. Bundesförderung klären. BAFA oder KfW, je nach Maßnahme. Hier entsteht die Voraussetzung für den Landeskredit.
  4. Hausbank einbinden. Der Energiekredit Gebäude wird über die Hausbank beantragt.
  5. Erst dann Aufträge vergeben.

Wenn Sie Ihr Gebäude ohnehin verkaufen oder neu vermieten, brauchen Sie den Ausweis sowieso. Wer ihn vor der Sanierung erstellen lässt, bekommt die Modernisierungsempfehlungen zum Preis, den er ohnehin zahlt: 899 € Festpreis für ein Nichtwohngebäude, inklusive bis zu vier Nutzungszonen und DIBt-Registriernummer, Lieferung innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen, alles ohne Vor-Ort-Termin. Die Preise zu Mischgebäuden und Wohngebäuden finden Sie auf der Seite Bedarfsausweis Kosten.

Wer prüft in Bayern, ob Nachweise und Ausweise stimmen?

Zuständig für den Vollzug des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind die unteren Bauaufsichtsbehörden, bei Vorhaben nach Art. 73 Abs. 1 Satz 1 BayBO die Regierungen (§ 2 AVEn). Die Einhaltung der Anforderungen weisen Sie vor Baubeginn mit einer Erfüllungserklärung nach, die Sie auf Verlangen der Bauaufsicht vorlegen. Die Behörde prüft nicht von sich aus jedes Detail, kann aber im begründeten Einzelfall eine sachverständige Bescheinigung verlangen, auch zum Energieausweis (§ 5 AVEn).

Registrierstelle für Energieausweise ist das DIBt. Für die Kontrolle ist in Bayern das DIBt zuständig, soweit Aufgaben elektronisch erledigt werden, sonst die Bayerische Ingenieurekammer-Bau; stellt sie einen nicht gesetzeskonformen Ausweis fest, informiert sie Vollzugsbehörde, Aussteller und Eigentümer (§ 6 AVEn). Für Sie bedeutet das: Ein Ausweis mit DIBt-Registriernummer ist keine Formalie. Er ist der Teil Ihrer Unterlagen, den in Bayern eine Kontrollstelle tatsächlich prüfen kann.

Was ist der nächste Schritt?

Starten Sie mit der kostenlosen Vorprüfung. Sie sagt Ihnen, wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und welche Unterlagen für den Bedarfsausweis nötig sind. Wenn Sie vorab rechnen möchten, was der Ausweis für Ihr Objekt kostet, hilft der Rechner. Fragen beantworten wir unter 0152 060 777 67, per Telefon oder WhatsApp.

Häufige Fragen

Zahlt der Freistaat Bayern einen Zuschuss für die Sanierung meines Gewerbegebäudes?

Belegt ist ein Förderdarlehen, kein Zuschuss: der Energiekredit Gebäude der LfA. Ein älteres EFRE-Zuschussprogramm für kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum haben wir nicht als aktuell beantragbar bestätigen können. Fragen Sie vor jedem Antrag bei der Regierung Ihres Bezirks nach dem aktuellen Stand.

Bekomme ich die LfA-Förderung auch ohne BAFA- oder KfW-Förderung?

Nach den geprüften Programmangaben nicht. Das Vorhaben braucht eine (Vor-)Förderung von BAFA oder KfW nach der BEG. Klären Sie die Reihenfolge der Anträge mit Ihrer Hausbank, bevor Sie Aufträge vergeben.

Wie viel Prozent der Kosten deckt der Energiekredit Gebäude?

Das Darlehen kann bis zu 100 % der Finanzierung abdecken. Ein Zuschusssatz existiert dabei nicht, denn es handelt sich um einen Kredit, den Sie zurückzahlen. Konkrete Zinssätze nennt die LfA auf ihrer Förderseite; wir geben hier bewusst keine an.

Gilt die PV-Pflicht der Bayerischen Bauordnung auch für mein bestehendes Dach?

Bei bestehenden Nichtwohngebäuden greift sie, wenn die Dachhaut vollständig erneuert wird und die Maßnahme ab dem 01.01.2025 beginnt. Eine bloße Teilreparatur nennt der Gesetzestext nicht; dort steht „vollständige Erneuerung“.

Brauche ich für den Förderantrag einen Energieausweis?

Für den LfA-Energiekredit ist ein Energieausweis in den geprüften Programmangaben nicht als Antragsunterlage genannt. Die BEG-Stellen von BAFA und KfW haben eigene Nachweisregeln. Fragen Sie Ihre Hausbank oder Ihren Energieberater, welche Unterlagen verlangt werden.

Quellen

Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer

Stephan GrosserGründer & Geschäftsführer, Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Wir erstellen seit 2018 Energieausweise für Gewerbe, Praxen, Hallen und Wohngebäude, jeden mit DIBt-Registriernummer.

Ihr Bedarfsausweis. Morgen fertig.

Schicken Sie uns, was Sie zum Gebäude haben. Wir prüfen kostenlos vorab, nennen den Festpreis und liefern den Ausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.

Anrufen